
Wie bereits im Beitrag vom 10. Dezember 2020 berichtet (hier der Link) empfahl der Deutsche Olympischen Sportbundes allen gemeinnützigen Vereinen kurzfristig bis zum 31.12.2020 eine Gebührenbefreiung beim Transparenzregister zu beantragen.
Da das Thema Transparenzregister anscheinend bei vielen Vereinen untergegangen ist, gibt es nochmal zusätzliche Informationen vom DOSB dazu.
Unter folgendem Link, finden Sie die wichtigsten Antworten und Kontaktadressen.