Der Deutsche Olympischen Sportbundes empfiehlt allen gemeinnützigen Vereinen kurzfristig bis zum 31.12.2020 eine Gebührenbefreiung beim Transparenzregister zu beantragen.
Diese Gebühr wird vom Bundesanzeiger – Verlag für einen Eintrag gemeinnütziger Vereine in das Transparenzregister erhoben.
Konnte im vergangenen Jahr hierzu eine allgemeingültige Regelung getroffen werden, so teilt der DOSB nun mit, dass jeder Verein einen eigenen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen muss.
Die Frist hierfür ist der 31.12.2020.
Der Antrag ist formlos an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de zu stellen und sollte ferner umfassen (kann auch nachgereicht werden):
– einen aktuellen Freistellungsbescheid
– einen Vereinsregisterauszug
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier.