Stadt Dormagen legt Härtefonds für Vereine auf

Der Stadtrat hat im Rahmen des Haushaltsplans für 2023 einen Härtefallfonds beschlossen.
Dieser Fonds kann von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen aus dem Dormagener Stadtgebiet, die wegen der Energiepreissteigerungen in eine existenzbedrohliche Situation geraten, in Anspruch genommen werden.

Insgesamt stehen für den Härtefallfonds 50.000 Euro zur Verfügung.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Härtefallfonds ist der Nachweis über eine existenzgefährdende Lage durch die Energiepreisentwicklung.

Das Anschreiben des Bürgermeisters finden Sie hier

Erfolgreiche ÜL-C Ausbildung in Dormagen-Straberg

Am vergangenen Wochenende ist unsere ÜL-C Ausbildung in Dormagen-Straberg erfolgreich mit 20 Teilnehmenden zu Ende gegangen.

Die Teilnehmenden haben eine DOSB Übungsleiter-C-Lizenz erworben!

Glückwunsch an die Teilnehmenden:

Yannic Al-Amin, Andreas Beisemann, Martina Cormaux, Alina Esser, Leonie Fasse, Jasmin Heiner, Hilde Janssen, Stefanie Kahlstadt, Lenny Kintscher, Kai Kolisch, Kai Koutsky,
Larissa Kramer, Rebekka Kramer, Martha Krosch, Sarah-Maria Kuster, Rebecca Lünendonk, Christin Meetz, Olivier Nawrath, Celina Stockheim, Christina van Luyk.

 


Info zur ÜL-C Ausbildung

Die Ausbildung zum Erwerb der DOSB ÜL-C-Lizenz ist eine umfangreiche Schulung, welche auf die vielfältigen Herausforderungen als Übungsleiter:in vorbereitet.
Dabei wird auf die verschiedenen Altersgruppen eingegangen, die in Sportvereinen aktiv sind. Unterschiedliche Entwicklungsverläufe von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Älteren im Kontext ihrer Lebens- und Bewegungswelt spielen bei der Trainingskonzeption eine wesentliche Rolle.
Hinsichtlich dessen und nach antizipierten Interessen sowie Bedürfnissen der Anspruchsgruppen werden entsprechende Sportstunden erarbeitet. Dahingehend werden die sportmotorischen Grundeigenschaften Ausdauer, Kraft und Koordination in der Theorie und Praxis geschult Bewegungs- und Sportangebote aus den Kategorien Gesundheitssport, Spiel, traditionelle Sportangebote, Sport- und Bewegungstrends Planung sportlicher und außer sportlicher Angebote, gilt es zu erleben und zu reflektieren, um diese unter Berücksichtigung didaktischer und methodischer Gesichtspunkte anwenden zu können.
Das Erlernte soll während der Ausbildung in Planung, Durchführung und Reflexion von Praxisbeispielen gefestigt werden. Die Themenbereiche Haltung und Funktionsgymnastik, Herz-Kreislauf-System und Ausdauer/ Ausdauerschulung, Kommunikation und Konflikte, Sicherheit im Sport, Sportabzeichen-Prüfer:in, Verein und Verband sind Bestandteil des Online-Lernens und fließen in die Präsenzphasen ein.

Ansprechperson: Petra Maak, Referentin Aus- & Fortbildungen (Sportbund Rhein-Kreis Neuss e.V.)
Tel.: 02181 – 6014067
E-Mail: petra.maak@rhein-kreis-neuss.de

 

Quelle und Foto: Sportbund Rhein-Kreis Neuss

30 Millionen Euro-Programm zur Digitalisierung von Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen

Das Land NRW hat für den Ausbau der Digitalisierung das Förderprogramm „Digitalisierung von Sportorganisationen“ aufgelegt.

Mit einer Förderung von 30 Millionen Euro aus dem Programm REACT-EU der Europäischen Union startet die Landesregierung eine
Digitalisierungsoffensive für den Breitensport. Die Mittel sollen genutzt werden, um die vorhandene digitale Infrastruktur der gemeinnützigen
Sportorganisationen auszubauen, die ehrenamtlichen Strukturen zu stärken und die Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Sport
weiter zu verbessern.

Aufgrund der Mitgliedsvereinsanzahl stehen dem Rhein-Kreis Neuss 450.000 EUR zur Weitergabe an die Mitgliedsvereine zur Verfügung.

Interessierte Dormagener Sportvereine können ab dem 1. Februar 2023 ihre Anträge an den Sportbund Rhein-Kreis Neuss (KSB) richten.
Hierfür nutzen Sie bitte folgende Mailadresse, die dafür eingerichtet wird: foerderung@ksbneuss.de

Diese Mailadresse kann auch für Fragestellungen genutzt werden.

Der Bewerbungszeitraum läuft vom 27.01. bis zum 10.03.2023.

Der KSB wird die fertigen Infos inkl. des Bewerbungsformulars den Vereinen per Mail zukommen lassen. Sollte sich im Laufe des Februars abzeichnen, dass es zu einer deutlichen Überschreitung der verfügbaren Mittel kommt, wird kurzfristig eine unabhängige Jury einberufen, die transparent über die Mittelvergabe entscheidet.

Die Pressemitteilung des Landes NRW finden sie hier

Weitere Infos des Land NRW zum Förderprogramm finden Sie hier

Sehr gute Informationen hat der Landessportbund NRW zum Förderprogramm zusammengetragen.
Diese findet ihr hier: https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung

 

Hilfe für die Ukraine

Viele Menschen in der Ukraine sind auf Grund des Krieges gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Die hohe Anzahl an geflüchteten Personen stellt unser Land wieder einmal vor besondere Aufgaben. Innerhalb von kurzer Zeit haben sich wieder viele Dormagenerinnen und Dormagener gefunden, die sich engagieren und die Menschen unterstützen möchten. Sei es mit Sachspenden wie Medikamenten und Verbandszeug, mit Geldspenden oder der Vorbereitung auf die Unterbringung von geflüchteten Personen – die Hilfsbereitschaft in Dormagen ist riesig.

Sollten Sie Möglichkeiten haben geflüchteten Personen einen Schlafplatz anzubieten und diese bei sich aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte das nachfolgende Formular der Stadt Dormagen.

Aufnahmeangebot von ukrainischen Flüchtlingen

Sport grundsätzlich mit 3G möglich

 

Ab 04.03.2022 gilt die neue Corona Schutzverordnung in NRW. Sie ist gültig bis zum 20.03.2022

Sport grundsätzlich mit 3G möglich

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

 

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

 

Zuschauer

Bis 1000 Personen (drinnen und draußen):

 

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Es besteht Maskenpflicht bei Veranstaltungen drinnen. Ausnahme davon nur, wenn alle Zuschauer*innen 2G+ erfüllen.
  • Bei Veranstaltungen im Freien unter 1000 teilnehmenden Personen besteht keine Maskenpflicht
  • Bei mehr als 500 anwesenden oder teilnehmenden Personen darf die zusätzliche Auslastung nur 60% der über 500 Personen hinausgehenden Höchstkapazität der Sportanlage liegen. Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler*innen und Zuschauer*innen.
  • Beschäftigte/Personal (Trainer, ÜL, Schiedsrichter, Sicherheitskräfte etc.) werden nicht mitgezählt.
  • Wenn keine oder nicht ausreichend Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze besetzt werden.

 

Mehr als 1000 Personen draußen:

 

  • 2G+-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Es besteht Maskenpflicht.
  • Die maximale Auslastung beträgt 75 % der Höchstkapazität.
  • Absolut sind maximal 25.000 Personen zugelassen.

 

Mehr als 1000 Personen drinnen:

 

  • 2G+-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Es besteht Maskenpflicht.
  • Die maximale Auslastung beträgt 60 % der Höchstkapazität.
  • Absolut sind maximal 6.000 Personen zugelassen.

 

Hinweise zu den Zuschaueregeln

 

  • Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben
  • Ausnahmen von den o. g. absoluten Obergrenzen können unter bestimmten Voraussetzungen von den zuständigen Behörden erteilt werden.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten zwar als immunisiert und sind von den Anforderungen 3G/2G+ ausgenommen, sie werden aber mitgezählt.
  • Freie Platzkapazitäten innerhalb der Veranstaltungsorte sind dafür zu nutzen, um angemessene Abstände zwischen teilnehmenden Personen, die nicht demselben Haushalt angehören, sicherzustellen

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport.

 

Quelle: LSB

Sportbund Rhein-Kreis Neuss fördert Multifunktionsspielfeld im Stadtteil Rheinfeld

Der Sportbund Rhein-Kreis Neuss (KSB) rief Ende des letzten Jahres Sportvereine, Städte und Kommunen auf, Projekte für das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022 Teil II“ einzureichen.

Die Stadt Dormagen bewarb sich mit dem Projekt „Multifunktionsspielfeld im Stadtteil Rheinfeld“.

Die Jury des Sportbund Rhein-Kreis Neuss hat den Antrag der Stadt Dormagen als förderwürdig bewertet und fördert das Projekt, unter Vorbehalt der finalen positiven Entscheidung der Staatskanzlei NRW, mit 65% der Gesamtkosten.

Der Sport-Verband Dormagen befürwortete das Projekt beim KSB und freut sich über die Bewertung.

Eine gute Nachricht für alle Dormagener Bürger, die ein zusätzliches unterschwelliges Sportangebot erhalten.

Neue Regeln für den Sportbetrieb

Ab 13.01.2022 gelten neue Regeln für den Sportbetrieb hinsichtlich der Coronaschutzverordnung.

Alle Details entnehmen Sie bitte der angefügten Dokumente:

 

„Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO NRW (Stand 13.01.2022)

Übersicht (Stand 13.01.2022)

 

Quelle: LSB NRW

 

 

Mitgliederversammlung des Sport-Verband Dormagen

der Sport-Verband Dormagen hält seine diesjährige Mitgliederversammlung am

Montag | 08. November 2021 | 18.00 Uhr

in der

Kulturhalle | Langemarkstraße 1-3 | 41539 Dormagen

ab.

Es stehen Neuwahlen des gesamten Vorstands und der Kassenprüfer*innen auf der Tagesordnung.

Das Protokoll der JHV 2019 finden Sie unter www.sportverband-dormagen.de/archiv/

Anträge zur Tagesordnung können bis zum 01.11.2021 schriftlich in der Geschäftsstelle eingereicht werden.

Bitte beachten Sie die zu diesem Zeitpunkt gültigen Regeln zur Coronaschutzverordnung.

Zum jetzigen Zeitpunkt heißt dies die Einhaltung der 3G-Regel.

 

Neue Regeln für den Sportbetrieb

Ab 28.05.2021 gelten neue Regeln für den Sportbetrieb hinsichtlich der Coronaschutzverordnung.

 

Alle Details entnehmen Sie bitte der angefügten Dokumente:

Orientierungshilfe (Tabelle) zum Sportbetrieb in NRW (Stand 28.05.2021)

Test-Vorgaben-Sport-in-NRW (Stand 28.05.2021)

 

Quelle: LSB NRW

Aktuelle Regeln für den Sport

  • Bei einer 7-Tages-Inzidenz bis 100 gilt unverändert die CoronaSchVO, s. u.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift das IfSG.
  • Wenn in der CoronaSchVO strengere Regeln als im IfSG festgelegt sind, gilt die CoronaSchVO.
  • Wir gehen davon aus, dass Rehabilitationssport in NRW nach wie vor nicht erlaubt ist. Sobald die allgemeinen Kontaktbeschränkungen in der CoronaSchVO Gruppenangebote grundsätzlich wieder zulassen, werden wir die Durchführung von Rehabilitationssport erneut bewerten und Empfehlungen zur Umsetzung veröffentlichen.
  • Laut IfSG sollen, bei einer 7-Tages-Inzidenz über 100, Anleitungspersonen einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorlegen, wenn die nach Landesrecht zuständige Behörde das verlangt. Zuständige Behörde in NRW ist das Gesundheitsministerium. Sie verlangt derzeit keine Vorlage eines Tests. Die kommunalen Behörden können unbenommen davon entsprechende Anforderungen stellen.
  • In den vom Land NRW anerkannten Modellregionen kann es für den Sport Regeln geben, die von den allgemeinen Regeln abweichen. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an Ihren Stadt- oder Kreissportbund.
  • Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 165 sind Bildungsangebote in Präsenz und damit auch Bildungsangebote im Sport untersagt (betrifft Schwimmunterricht im Anfänger- und Kleinkindschwimmen und Einzelanleitung bei anderem Sport, siehe Tabelle).

Alles Weitere entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle:

Orientierungshilfe (Tabelle) zum Sportbetrieb in NRW (Stand 03.05.2021)

Quelle: LSB nRW

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