Der Sportbund Rhein-Kreis Neuss (KSB) rief Ende des letzten Jahres Sportvereine, Städte und Kommunen auf, Projekte für das Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022 Teil II“ einzureichen.
Die Stadt Dormagen bewarb sich mit dem Projekt „Multifunktionsspielfeld im Stadtteil Rheinfeld“.
Die Jury des Sportbund Rhein-Kreis Neuss hat den Antrag der Stadt Dormagen als förderwürdig bewertet und fördert das Projekt, unter Vorbehalt der finalen positiven Entscheidung der Staatskanzlei NRW, mit 65% der Gesamtkosten.
Der Sport-Verband Dormagen befürwortete das Projekt beim KSB und freut sich über die Bewertung.
Eine gute Nachricht für alle Dormagener Bürger, die ein zusätzliches unterschwelliges Sportangebot erhalten.
Ab 13.01.2022 gelten neue Regeln für den Sportbetrieb hinsichtlich der Coronaschutzverordnung.
Alle Details entnehmen Sie bitte der angefügten Dokumente:
„Hygiene- und Infektionsschutzregeln“ zur CoronaSchVO NRW (Stand 13.01.2022)
Übersicht (Stand 13.01.2022)
Quelle: LSB NRW
der Sport-Verband Dormagen hält seine diesjährige Mitgliederversammlung am
Montag | 08. November 2021 | 18.00 Uhr
in der
Kulturhalle | Langemarkstraße 1-3 | 41539 Dormagen
ab.
Es stehen Neuwahlen des gesamten Vorstands und der Kassenprüfer*innen auf der Tagesordnung.
Das Protokoll der JHV 2019 finden Sie unter www.sportverband-dormagen.de/archiv/
Anträge zur Tagesordnung können bis zum 01.11.2021 schriftlich in der Geschäftsstelle eingereicht werden.
Bitte beachten Sie die zu diesem Zeitpunkt gültigen Regeln zur Coronaschutzverordnung.
Zum jetzigen Zeitpunkt heißt dies die Einhaltung der 3G-Regel.
Ab 28.05.2021 gelten neue Regeln für den Sportbetrieb hinsichtlich der Coronaschutzverordnung.
Alle Details entnehmen Sie bitte der angefügten Dokumente:
Orientierungshilfe (Tabelle) zum Sportbetrieb in NRW (Stand 28.05.2021)
Test-Vorgaben-Sport-in-NRW (Stand 28.05.2021)
Quelle: LSB NRW
- Bei einer 7-Tages-Inzidenz bis 100 gilt unverändert die CoronaSchVO, s. u.
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 greift das IfSG.
- Wenn in der CoronaSchVO strengere Regeln als im IfSG festgelegt sind, gilt die CoronaSchVO.
- Wir gehen davon aus, dass Rehabilitationssport in NRW nach wie vor nicht erlaubt ist. Sobald die allgemeinen Kontaktbeschränkungen in der CoronaSchVO Gruppenangebote grundsätzlich wieder zulassen, werden wir die Durchführung von Rehabilitationssport erneut bewerten und Empfehlungen zur Umsetzung veröffentlichen.
- Laut IfSG sollen, bei einer 7-Tages-Inzidenz über 100, Anleitungspersonen einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorlegen, wenn die nach Landesrecht zuständige Behörde das verlangt. Zuständige Behörde in NRW ist das Gesundheitsministerium. Sie verlangt derzeit keine Vorlage eines Tests. Die kommunalen Behörden können unbenommen davon entsprechende Anforderungen stellen.
- In den vom Land NRW anerkannten Modellregionen kann es für den Sport Regeln geben, die von den allgemeinen Regeln abweichen. Wenden Sie sich für weitere Informationen bitte direkt an Ihren Stadt- oder Kreissportbund.
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 165 sind Bildungsangebote in Präsenz und damit auch Bildungsangebote im Sport untersagt (betrifft Schwimmunterricht im Anfänger- und Kleinkindschwimmen und Einzelanleitung bei anderem Sport, siehe Tabelle).
Alles Weitere entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle:
Orientierungshilfe (Tabelle) zum Sportbetrieb in NRW (Stand 03.05.2021)
Quelle: LSB nRW
Der TSV Bayer Dormagen erhielt gestern die Zusage des Landes Nordrhein-Westfalen für die Umsetzung der Sanierung des Kraft-und Athletikraums in Halle 1 am Höhenberg.
Der Kraft-und Athletikraum wurde in den 1980er Jahren eingerichtet und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen eines modernen Athletik- und Fitnesstraining im Breiten- und Leistungssport.
Durch die Modernisierung des Kraftraums werden die Spitzensportler der Leistungssportabteilungen bei den Vorbereitungen auf nationale und internationale Wettkämpfen optimal unterstützt und für den Breitensport bietet der neue Kraftraum zusätzliche Möglichkeiten, insbesondere im Präventions- und Seniorensport.
Eine gute Nachricht für die Mitglieder und Verantwortlichen des Vereins.
Nachdem Individualsport unter freiem Himmel grundsätzlich durch das Land NRW Sport wieder zugelassen ist, hat sich die Stadt Dormagen dazu entschieden, die Außenanlagen ab sofort unter bestimmten Auflagen zu öffnen.
- Vereine, die unter den vorgenannten Maßgaben öffentliche Sportanlagen nutzen möchten, müssen verantwortliche Personen (nebst Kontakt- und Adressdaten) benennen. Diese Personen (bis zu fünf) sind Ansprechpartner und verantwortlich dafür, dass die Vorgaben der Coronaschutzverordnung beachtet werden. Mindestens jeweils eine benannte Person muss bei der Öffnung der Sportanlage jederzeit anwesend sein.
- Nach Interessensbekundung (Mail reicht) des Vereins wird nach Prüfung eine Genehmigung des Sportservice der Stadt Dormagen Diese Genehmigung ist jederzeit mitzuführen. Seitens des Ordnungsamtes, das eine Kopie der Genehmigung erhält, werden entsprechende Kontrollen durchgeführt. Die Nutzungsgenehmigung ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes auf Verlangen vorzuzeigen.
- Pro Spielfeldhälfte eines Fußballplatzes ist eine Nutzung von 10 Personen (fünf 2er Gruppen) zulässig. Zwischen den Personen und Personengruppen ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern
- An diesen Trainings teilnehmende Kontakte müssen dokumentiert werden! Die Dokumentation erfolgt durch die vom Verein zu benennenden verantwortlichen Personen. Dem Sportservice ist jeweils am Ende der Woche eine Kopie davon vorzulegen.
Diese Regelung gilt bis auf weiteres bis zum Ablauf der aktuellen Coronaschutzverordnung am 7. März 2021.
Bitte seien Sie sich der Verantwortung bewusst und halten Sie daher strikt die Abstandsregelungen ein, vermeiden oder verhindern Sie Gruppenbildungen.
Quelle: Sportservice Dormagen
Wie bereits im Beitrag vom 10. Dezember 2020 berichtet (hier der Link) empfahl der Deutsche Olympischen Sportbundes allen gemeinnützigen Vereinen kurzfristig bis zum 31.12.2020 eine Gebührenbefreiung beim Transparenzregister zu beantragen.
Da das Thema Transparenzregister anscheinend bei vielen Vereinen untergegangen ist, gibt es nochmal zusätzliche Informationen vom DOSB dazu.
Unter folgendem Link, finden Sie die wichtigsten Antworten und Kontaktadressen.
https://www.vibss.de/vereinsmanagement/recht/aktuelles/transparenzregister/update-transparenzregister
Der Deutsche Olympischen Sportbundes empfiehlt allen gemeinnützigen Vereinen kurzfristig bis zum 31.12.2020 eine Gebührenbefreiung beim Transparenzregister zu beantragen.
Diese Gebühr wird vom Bundesanzeiger – Verlag für einen Eintrag gemeinnütziger Vereine in das Transparenzregister erhoben.
Konnte im vergangenen Jahr hierzu eine allgemeingültige Regelung getroffen werden, so teilt der DOSB nun mit, dass jeder Verein einen eigenen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen muss.
Die Frist hierfür ist der 31.12.2020.
Der Antrag ist formlos an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de zu stellen und sollte ferner umfassen (kann auch nachgereicht werden):
– einen aktuellen Freistellungsbescheid
– einen Vereinsregisterauszug
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier.
Der BSV Dormagen kann die dringend notwendige Modernisierung der Lüftungsanlage seiner KK Schießsportanlage in Angriff nehmen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem BSV Dormagen die Förderzusage für sein Projekt erteilt.
Der Sportverband Dormagen hat der Staatskanzlei, trotz des hohen Antragsaufkommen, die Dringlichkeit des BSV-Vorhabens erklären können, sodaß die Maßnahmen noch in diesem Jahr beginnen können.
Eine gute Nachricht für den Schießsport des BSV.
Der BSV ist der erste Dormagener Verein, der aus dem Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“, die Zusage zum Umsetzen seines Projektes erhält.
Der erste Schritt für die noch ausstehenden Anträge der Dormagener Vereine ist somit gemacht.
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