TSV Bayer Dormagen erhält Förderzusage vom Land NRW

Der TSV Bayer Dormagen erhielt gestern die Zusage des Landes Nordrhein-Westfalen für die Umsetzung der Sanierung des Kraft-und Athletikraums in Halle 1 am Höhenberg.

Der Kraft-und Athletikraum wurde in den 1980er Jahren eingerichtet und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen eines modernen Athletik- und Fitnesstraining im Breiten- und Leistungssport.

Durch die Modernisierung des Kraftraums werden die Spitzensportler der Leistungssportabteilungen bei den Vorbereitungen auf nationale und internationale Wettkämpfen optimal unterstützt und für den Breitensport bietet der neue Kraftraum zusätzliche Möglichkeiten, insbesondere im Präventions- und Seniorensport.

Eine gute Nachricht für die Mitglieder und Verantwortlichen des Vereins.

Öffnung der Außen-Sportanlagen in Dormagen

Nachdem Individualsport unter freiem Himmel grundsätzlich durch das Land NRW Sport wieder zugelassen ist, hat sich die Stadt Dormagen dazu entschieden, die Außenanlagen ab sofort unter bestimmten Auflagen zu öffnen.

  • Vereine, die unter den vorgenannten Maßgaben öffentliche Sportanlagen nutzen möchten, müssen verantwortliche Personen (nebst Kontakt- und Adressdaten) benennen. Diese Personen (bis zu fünf) sind Ansprechpartner und verantwortlich dafür, dass die Vorgaben der Coronaschutzverordnung beachtet werden. Mindestens jeweils eine benannte Person muss bei der Öffnung der Sportanlage jederzeit anwesend sein.
  • Nach Interessensbekundung (Mail reicht) des Vereins wird nach Prüfung eine Genehmigung des Sportservice der Stadt Dormagen Diese Genehmigung ist jederzeit mitzuführen. Seitens des Ordnungsamtes, das eine Kopie der Genehmigung erhält, werden entsprechende Kontrollen durchgeführt. Die Nutzungsgenehmigung ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Pro Spielfeldhälfte eines Fußballplatzes ist eine Nutzung von 10 Personen (fünf 2er Gruppen) zulässig. Zwischen den Personen und Personengruppen ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern
  • An diesen Trainings teilnehmende Kontakte müssen dokumentiert werden! Die Dokumentation erfolgt durch die vom Verein zu benennenden verantwortlichen Personen. Dem Sportservice ist jeweils am Ende der Woche eine Kopie davon vorzulegen.

Diese Regelung gilt bis auf weiteres bis zum Ablauf der aktuellen Coronaschutzverordnung am 7. März 2021.

Bitte seien Sie sich der Verantwortung bewusst und halten Sie daher strikt die Abstandsregelungen ein, vermeiden oder verhindern Sie Gruppenbildungen.

Quelle: Sportservice Dormagen

Update Transparenzregister

Wie bereits im Beitrag vom 10. Dezember 2020 berichtet (hier der Link) empfahl der Deutsche Olympischen Sportbundes allen gemeinnützigen Vereinen kurzfristig bis zum 31.12.2020 eine Gebührenbefreiung beim Transparenzregister zu beantragen.

Da das Thema Transparenzregister anscheinend bei vielen Vereinen untergegangen ist, gibt es nochmal zusätzliche Informationen vom DOSB dazu.

Unter folgendem Link, finden Sie die wichtigsten Antworten und Kontaktadressen.

https://www.vibss.de/vereinsmanagement/recht/aktuelles/transparenzregister/update-transparenzregister

Transparenzregister – Gebührenbefreiung

Der  Deutsche Olympischen Sportbundes empfiehlt allen gemeinnützigen Vereinen kurzfristig bis zum 31.12.2020 eine Gebührenbefreiung beim Transparenzregister zu beantragen.

Diese Gebühr wird vom Bundesanzeiger – Verlag für einen Eintrag gemeinnütziger Vereine in das Transparenzregister erhoben.

Konnte im vergangenen Jahr hierzu eine allgemeingültige Regelung getroffen werden, so teilt der DOSB nun mit, dass jeder Verein einen eigenen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen muss.

Die Frist hierfür ist der 31.12.2020.

Der Antrag ist formlos an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de zu stellen und sollte ferner umfassen (kann auch nachgereicht werden):

–       einen aktuellen Freistellungsbescheid

–       einen Vereinsregisterauszug

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier.

 

Bürgerschützenverein Dormagen erhält Förderzusage vom Land NRW

Der BSV Dormagen kann die dringend notwendige Modernisierung der Lüftungsanlage seiner KK Schießsportanlage in Angriff nehmen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem BSV Dormagen die Förderzusage für sein Projekt erteilt.

Der Sportverband Dormagen hat der Staatskanzlei, trotz des hohen Antragsaufkommen, die Dringlichkeit des BSV-Vorhabens erklären können, sodaß die Maßnahmen noch in diesem Jahr beginnen können.

Eine gute Nachricht für den Schießsport des BSV.

Der BSV ist der erste Dormagener Verein, der aus dem Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“, die Zusage zum Umsetzen seines Projektes erhält.

Der erste Schritt für die noch ausstehenden Anträge der Dormagener Vereine ist somit gemacht.

Rhein-Kreis-Neuss bezuschusst die Erlangung einer Übungsleiterlizenz noch bis Ende November

Unabhängig von der Übungsleiterbezuschussung des Rhein-Kreises Neuss, bezogen auf die Lehrstunden der Übungsleiter, besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass alle Sportvereine aus dem Rhein-Kreis Neuss die Bezuschussung für die Erlangung einer Übungsleiterlizenz bis Ende November 2020 einreichen können.
Bei einer Ausbildung als Übungsleiter-C sind das 100,-EUR
Bei einer Ausbildung als Übungsleiter-B sind das 200,-EUR
Bei einer Ausbildung als Übungsleiter-A sind das 300,-EUR
pro bestandener Lizenz, die der Rhein-Kreis Neuss fördert.
Es reicht, wenn der Verein von seiner Vereinsmailadresse eine Mail mit der Bitte um Bezuschussung formuliert und einen Nachweis der Übungsleiterlizenz als Anhang beifügt.
Dies soll dann bitte an das Sportamt Rhein-Kreis Neuss geschickt werden ( thomas.schuetz@rhein-kreis-neuss.de)
Bei Rückfragen steht euch das Sportamt, als auch der Sportbund gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen zum 27. Corona-Update vom 30.10.2020

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kollegen*innen in den Verbänden und Bünden,

am Donnerstag hatten wir Ihnen die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Kenntnis gegeben, am Freitag ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW veröffentlicht worden, die ab morgen, 2.11.2020, gilt:

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201030_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020.pdf

Uns alle beschäftigen folgende Fragen:

I. Welcher Sport ist im November noch möglich?

II. Können die von Fachverbänden und Landessportbund NRW getragenen Sportschulen geöffnet bleiben?

III. Wie steht es um die Hilfsprogramme?

 

Komplex I: Welcher Sport ist im November noch möglich?

Folgende Erläuterungen der Staatskanzlei NRW zu den teilweise auslegungsfähigen Formulierungen der CoronaSchVO haben wir heute erhalten:

 

a. Welche Sportaktivitäten sind in § 9 (1) Satz 1 unter „Freizeit- und Amateursportbetrieb“ erfasst?

Unter Freizeit- und Amateurspielbetrieb ist der gesamte Trainings- und Wettkampfbetrieb zu verstehen.

 

b. Was ist in §9 (1) Satz 2 unter „Individualsport“ zu verstehen?

Unter Individualsport wird die selbstorganisierte, individuell betriebene Sportausübung verstanden. Ausgeschlossen ist jeglicher Kontaktsport. Der Individualsport in geschlossenen Räumlichkeiten, z. B. in Sporthallen, Gymnastikräumen oder ähnlichen Funktionsräumen, ist nicht gestattet (Achtung Ausnahme Reitsport! Siehe §9 (5) der CoronaSchVO). Auf Außensportanlagen und im öffentlichen Raum darf er ausgeübt werden. Die Abstandsregeln gemäß Paragraph 2 der CoronaSchVO sind in jedem Fall einzuhalten. Zulässig ist der Individualsport alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands, jedoch begrenzt auf zehn Personen.

 

c. Ist Individualsport auch als organisierter Trainingsbetrieb möglich?

Organisierter Trainings- und Sportbetrieb ist nicht gestattet, ebenso die Ausübung von Mannschaftssport.

 

d. Ist Mannschaftssport erlaubt?

Organisierter Trainings- und Sportbetrieb ist nicht gestattet, ebenso die Ausübung von Mannschaftssport.

 

Beispiele zu a. bis d.

·           Im Tennissport ist ein Einzel erlaubt, ein Doppel nicht, auch nicht mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes (Mannschaftssport).

·           Ein Golfplatz kann öffnen und an jedem Loch können z. B. maximal zwei Personen oder bis zu zehn Personen aus einem Hausstand spielen.

·           Das Lauftraining von zwei Spielern einer Spielsportmannschaft ist maximal zu zweit gestattet. Technikübungen mit dem Ball zu zweit sind gestattet.

·           Leichtathletische Disziplinen können alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes betrieben werden.

·           Sport im Park, z.B. Yoga oder Pilates, alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes, ist gestattet.

 

e. Welche Mannschaften fallen unter die Ausnahmeregelungen des § 9 (3) für Profiligen?

Unter Profiligen werden Ligen/Mannschaften gefasst, deren Sportlerinnen und Sportler überwiegend ihren Lebensunterhalt aus dieser Tätigkeit bestreiten.

Anmerkung des Landessportbundes NRW: Prüfen Sie bitte als Verantwortliche für den Spielbetrieb einer Liga gewissenhaft, ob das o. g. Kriterium gegeben ist. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an georg.westermann@lsb.nrw oder christoph.niessen@lsb.nrw . Wir werden dann schnellstmöglich eine Klärung beim Land zur Ihrer Anfrage erbitten.

 

f. Welche Sportler*innen können an den Bundes- und Landesstützpunkten nach § 9 (4) trainieren?

Das Training an den Bundes- und Landesstützpunkten ist in den olympischen Sportarten für die Kaderstufen OK, PK, EK, NK1, NK2 und im paralympischen Sport für die Kaderstufen PAK, PK, TK, NK1, NK2 sowohl im kontaktfreien Sport als auch im Kontaktsport in und auf den zum Stützpunkt gehörenden Sportanlagen zulässig. Die allgemeinen Regeln zum Hygieneschutz sind einzuhalten.

 

g. Ist die Durchführung von Rehabilitationssport in Vereinen möglich?

Nach § 12 (2) ist der Rehabilitationssport im Sportvereinen und im Fitnessstudios nicht gestattet. Er ist nur erlaubt, wenn er unter der Anleitung von Dienstleistern im Gesundheitswesen durchgeführt wird.

 

Komplex II: Können die von Fachverbänden und Landessportbund NRW getragenen Sportschulen geöffnet bleiben?

Hierzu können wir keine einheitliche Antwort geben. Der Landessportbund NRW wird seine beiden Sport- und Erlebnisdörfer sowie sein Sport- und Tagungszentrum ab morgen (2.11.2020) bis zum 30.11.2020 schließen. Grundlage unserer Entscheidung ist, dass angesichts der Ausführungen unter I. kaum noch eine Nutzung der Sportanlagen möglich ist und ein Betrieb schon deswegen keinen Sinn mehr macht. Außerdem sind nach §7 (1) 3. der CoronaSchVO Bildungsangebote des Sports untersagt.

Da, wo Landes- oder sogar Bundestützpunkte für Kaderathleten*innen in die Sportschulen von Fachverbänden integriert sind, stellt sich die Situation anders dar, siehe oben Frage f.

Limitierender Faktor für den Betrieb dürfte auch die Bewirtschaftung der Kantinen sein, die zwar allgemein zulässig ist, aber nach unserer Interpretation der CoronaSchVO wahrscheinlich mit weiteren Auflagen verbunden werden wird (z. B. nur zwei Personen pro Tisch).

Wir empfehlen den Schulträgern, als Grundlage für ihre Entscheidungen wie bisher in erster Linie eine Abstimmung mit den lokalen Behörden vorzunehmen.

 

Komplex III: Wie steht es um die Hilfsprogramme?

Das Land NRW ermöglicht derzeit zwei Hilfsprogramme für den organisierten Sport, die über den Landessportbund NRW abgewickelt werden.
1. Soforthilfe Sport des Landes NRW

Es sind noch Anträge bis 15.11.2020 möglich. Wir haben das Land gebeten, das Programm angesichts des erneuten Lockdowns nochmals und über den Jahreswechsel hinaus zu verlängern. Gefördert werden 60 Prozent von nachgewiesenen Unterdeckungen in einem Drei-Monats-Zeitraum, maximal 50 TSD Euro. Mehrfache Anträge in aufeinander folgenden Phasen des Förderprogramms sind möglich. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Bünde. Die Abwicklung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite .

 

2. Coronahilfe Profisport NRW

Ab heute, 1.11.2020, können Anträge über das Förderportal des Landessportbundes für die Coronahilfe Profisport NRW gestellt werden. Antragsberechtigt sind Vereine oder Spielbetriebsgesellschaften der Vierten Ligen, die aufgrund des Corona-bedingten Entfalls von Ticketeinnahmen in eine wirtschaftliche Notsituation geraten. Das Land Nordrhein-Westfalen kompensiert einen Teil dieses durch das Verbot von Zuschauerbesuchen verursachten Ausfalls von Ticketeinnahmen. Die Hilfe wird ab einem nachgewiesenen Einnahmeausfall von mindestens 2.500 Euro netto gewährt und ist auf maximal 60 Prozent des Netto-Einnahmeausfalls und maximal 800 TSD Euro begrenzt. Die Abwicklung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite .

 

Bundeshilfen

Zu den mit dem erneuten Lockdown angekündigten Bundeshilfen für schließungsbedingte Umsatzausfälle von Vereinen im Monat November liegen uns noch keine Informationen vor.

 

Liebe Sportfreunde,

wir arbeiten mit Hochdruck daran, der Politik Lösungen anzubieten, wie es mit einem verantwortungsvollen Sporttreiben ab dem 1.12.2020 weiter gehen kann. Auch unsere Forderung nach der Aufrechterhaltung des Schulsports und der außerunterrichtlichen Bewegungsangebote in Kindertagesstätten und in Schulen haben wir bereits nachdrücklich und schriftlich beim Ministerpräsidenten und bei unserer Sportstaatssekretärin platziert.

Bleiben Sie untereinander und mit uns im Gespräch, damit wir gemeinsam weiter für den Vereinssport in NRW kämpfen können. Wir setzen uns für Trotzdem Sport! ein. Bleiben Sie gesund und starten Sie morgen optimistisch in die Woche.

Quelle: LSB NRW

Sportverbände und Kreissportbund mit Stellungnahme zur aktuellen Corona-Lage

Liebe Sportlerinnen und Sportler,

seit Beginn der Corona-Pandemie haben die Vereine im Rhein-Kreis Neuss mit großer Verantwortung den Sportbetrieb organisiert und auch die Zeit überwunden, in der kein oder nur begrenzt Sport in unseren Sportstätten ausgeübt werden konnte. Das war besonders für die Kinder und Jugendlichen eine schwere Zeit, die wir uns nicht erneut wünschen. Vielfach haben die Vereine dafür Ersatz über digitale Möglichkeiten geschaffen. Der Zusammenhalt im Verein war und ist groß.

Wir sind allen für ihren unermüdlichen und intensiven Einsatz, der manchmal bis an die physischen Grenzen geht, sehr dankbar. Wir freuen uns über das große Vertrauen, das in den Sport gesteckt wird, den wir mit unseren strengen Hygienekonzepten und vielen Einschränkungen vorbildlich ermöglichen. Damit leisten wir einen extrem wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Volksgesundheit und zum Wohlergehen der Menschen von Jung bis Alt.

Wir wollen diesen Vorteil nicht aufs Spiel setzen und appellieren an alle Vereine und insbesondere die Vereinsvorstände und vielen Übungsleiter/innen, in ihrer Vorbildrolle alles zu tun, um die Gefahren einer Infektion auf ein Minimum zu reduzieren. Dies gilt sowohl für die Sportarten im Hallenbetrieb, aber genauso für den Außenbetrieb – ob im Training oder bei Meisterschaftsspielen und Wettbewerben.

Uns ist bewusst, dass manchmal die Regeln einen Interpretationsspielraum zulassen und die Sportverbände keine einheitlichen Bedingungen formuliert haben. Deshalb ermutigen wir alle, im Einzelfall beherzt zu handeln, auch wenn Einzellösungen entstehen, die dann den örtlichen Gegebenheiten gerecht werden und von den Grundregeln eines Sportverbandes oder den Entscheidungen der Landesregierung bzw. dem Rhein-Kreis Neuss abweichen und strenger sind.

Denn: Gesundheit und Sicherheit gehen vor. Dahinter müssen organisatorische Fragen zurückstehen und letztlich auch der Kampf um Sieger und Verlierer.
Für uns ist die Aufrechterhaltung des Sportbetriebes, vor allem des Trainingsbetriebes wichtiger als der Wettbewerb auf Leistungsebene und mit Zuschauern.
Wir empfehlen, auf gesellige Zusammenkünfte grundsätzlich bis auf Weiteres vollständig zu verzichten, da dies nach der Umgangsregelung/Kontaktbeschränkung nur mit einem sehr eingeschränkten Personenkreis zulässig ist. Damit können wir weitere Risiken reduzieren.
Die aktuellen zu erwartenden Entscheidungen werden vielleicht wieder schmerzlich sein. Aber wir kämpfen gemeinsam für den Erhalt des Sportangebots, für das wir auch von den Kommunen viel Unterstützung erhalten und weiter erbitten.

Lasst uns diese außergewöhnliche Stellung des Sports nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.

Wir wünschen Euch alles Gute, vor allem aber Gesundheit und Freude am Sport.

Grevenbroich / Rhein-Kreis Neuss, 23.10.2020

Dr. Hermann-Josef Baaken
Vorsitzender
Sportbund Rhein-Kreis
Neuss

Peter Dietz
Vorsitzender
Stadtsportverband
Meerbusch

Dirk Kartarius
Vorsitzender
Stadtsportverband
Korschenbroich

Heinz Kiefer
Vorsitzender
Stadtsportverband Jüchen

Bernd Lewerenz
Vorsitzender
Stadtsportverband
Dormagen

Heinz-Peter Korte
Vorsitzender
Stadtsportverband
Grevenbroich

Meinolf Sprink
Vorsitzender
Stadtsportverband Neuss

Axel Volker
Vorsitzender
Stadtsportverband Kaarst

 

Quelle: Sportbund Rhein Kreis Neuss

Sportverband Dormagen verschiebt die Jahresmitgliederversammlung

Bedingt durch die Corona-Krise wird die Jahresmitgliederversammlung 2020 bis auf unbestimmte Zeit verschoben.

Ziel ist die Jahresmitgliederversammlung im Frühjahr 2021 durchzuführen.

Der genaue Termin wird rechtzeitig über die Medien und den Vereinsverteiler bekannt gegeben.

 

NRW fördert Modellprojekt der Sportjugend NRW zu E-Sport-Angeboten in der Jugendarbeit mit rund 440.000 Euro

E-Sport als Teil der Jugendarbeit im Sportverein

Wettbewerbe in FIFA oder Rocket League sind demnächst auch im Sportverein möglich: Mit Unterstützung des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen (MKFFI NRW) führt die Sportjugend NRW in den kommenden drei Jahren das Projekt „E-Sport als Angebot der außersportlichen Jugendarbeit im Sportverein“ durch.

Im Rahmen des bundesweit einmaligen Projektes sollen Konzepte zur Umsetzung von E-Sport-Angeboten in den Strukturen des organisierten Sports entwickelt, erprobt und evaluiert werden. „Neben zwölf Modellstandorten – denen eine technische Ausstattung gestellt wird – werden Schulungsangebote entwickelt, die Multiplikator*innen zur pädagogischen Anleitung von E-Sport-Angeboten befähigen und so eine qualitätsgesicherte und verantwortungsvolle Arbeit mit E-Sport-Angeboten sicherstellen. Außerdem setzen wir auf den Aufbau eines Beratungsangebots für interessierte Vereine und lassen das Projekt wissenschaftlich begleiten“, erläutert Jens Wortmann, Vorsitzender der Sportjugend NRW, das Vorhaben.

Bis zum 22. Oktober 2020 können Sportvereine in Nordrhein-Westfalen ihr Interesse bekunden, am Modellprojekt teilzunehmen.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Den Originaltext zur Presseinformation des LSB finden sie hier.
Quelle und Foto: LSB-NRW

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