Öffnung der Außen-Sportanlagen in Dormagen

24.02.2021 · Allgemein, Verbände

Nachdem Individualsport unter freiem Himmel grundsätzlich durch das Land NRW Sport wieder zugelassen ist, hat sich die Stadt Dormagen dazu entschieden, die Außenanlagen ab sofort unter bestimmten Auflagen zu öffnen.

  • Vereine, die unter den vorgenannten Maßgaben öffentliche Sportanlagen nutzen möchten, müssen verantwortliche Personen (nebst Kontakt- und Adressdaten) benennen. Diese Personen (bis zu fünf) sind Ansprechpartner und verantwortlich dafür, dass die Vorgaben der Coronaschutzverordnung beachtet werden. Mindestens jeweils eine benannte Person muss bei der Öffnung der Sportanlage jederzeit anwesend sein.
  • Nach Interessensbekundung (Mail reicht) des Vereins wird nach Prüfung eine Genehmigung des Sportservice der Stadt Dormagen Diese Genehmigung ist jederzeit mitzuführen. Seitens des Ordnungsamtes, das eine Kopie der Genehmigung erhält, werden entsprechende Kontrollen durchgeführt. Die Nutzungsgenehmigung ist den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes auf Verlangen vorzuzeigen.
  • Pro Spielfeldhälfte eines Fußballplatzes ist eine Nutzung von 10 Personen (fünf 2er Gruppen) zulässig. Zwischen den Personen und Personengruppen ist dauerhaft ein Mindestabstand von 5 Metern
  • An diesen Trainings teilnehmende Kontakte müssen dokumentiert werden! Die Dokumentation erfolgt durch die vom Verein zu benennenden verantwortlichen Personen. Dem Sportservice ist jeweils am Ende der Woche eine Kopie davon vorzulegen.

Diese Regelung gilt bis auf weiteres bis zum Ablauf der aktuellen Coronaschutzverordnung am 7. März 2021.

Bitte seien Sie sich der Verantwortung bewusst und halten Sie daher strikt die Abstandsregelungen ein, vermeiden oder verhindern Sie Gruppenbildungen.

Quelle: Sportservice Dormagen

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