Liebe Vereinsvertreter*innen,
hier das aktuelle Update des LSB
1. Soforthilfeprogramm des Landes
Die Verlängerung des Porgramms ist seit heute 0 Uhr in unserem Förderportal https://www.lsb.nrw/service/foerderungen-zuschuesse/soforthilfe-fuer-den-sport-in-nrw freigeschaltet. Heute Vormittag gab es noch Probleme für antragstellende Vereine, die bereits in der ersten Phase (also bis 15. Mai) einen Antrag gestellt hatten. Obwohl diese in der zweiten Phase erneut einen Antrag stellen können, wurden sie im Förderportal nicht zugelassen. Das Problem ist seit heute 14 Uhr behoben.
2. Betrieb der Sportschulen des LSB und der Fachverbände
Seite heute liegen eine neue Coronaschutzverordnung und die noch fehlenden Hygiene- und Infektionsschutzstandards für Beherbergungsbetriebe (Anlage Kapitel II. zur CoronaSchVO) vor. Die aktualisierte Verordnung und Anlage finden Sie unter folgenden Links
Die Ansprechpartner*innen der Verbände für die Sportschulen sind bereits informiert.
In §9 (4) der CoronaSchVO ist nun außerdem die notwendige Klarstellung hinsichtlich der (erlaubten) Nutzung von Toilettenanlagen auf und in Sportanlagen erfolgt.
3. Freibäder
In den o. g. Hygiene- und Infektionsschutzstandards ist das Kapitel VIII. „Freibäder“ ergänzt worden.
Quelle: LSB-NRW