Liebe Vereinsvertreter*innen,
hier das aktuelle Update des LSB
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kollegen*innen in den Fachverbänden und Bünden,
nachstehend unser wöchentliches Update zur sportpolitischen Entwicklung:
1. Wiederaufnahme Sportbetrieb
die zurückliegende Woche war sportpolitisch von der Diskussion über eine mögliche Wiederaufnahme des Sportbetriebs geprägt:
Unser Ministerpräsident hat sich hierzu Mitte der Woche sehr klar geäußert: Der Sport sei bei der kommenden Abstimmung über mögliche Lockerungen der Coronabedingten Beschränkungen „gesetzt“.
Die Sportministerkonferenz (SMK) hat am 20.04.2020 in die gleiche Richtung argumentiert (siehe beigefügte Pressemeldung), sich aber leider bis heute nicht auf eine gemeinsame Erklärung einigen können. Diese folgt nun hoffentlich bei einer für morgen (Montag) geplanten erneuten Abstimmung.
In einer Telefonkonferenz der Landessportbünde mit dem DOSB am gestrigen Samstag wurde der Stand der bundesweit einheitlichen Standards für einen gestuften Wiedereinstieg besprochen und wir haben den DOSB zu einer deutlicheren Kommunikation in Richtung der Bundespolitik aufgefordert. Ab Montag sollen die sportartspezifischen Hinweise der Spitzenverbände für einen reduzierten Sportbetrieb schrittweise auf der Website des DOSB veröffentlicht werden. Die aus unserer Sicht sehr guten aktualisierten sportartübergreifenden Leitplanken des DOSB sind für Sie nochmals zur Kenntnis beigefügt.
Die gesamte Diskussion zum Thema ist leider zuletzt etwas zerfasert: Einzelne Sportarten sind eigene Wege in der politischen Kommunikation Richtung Politik gegangen (auch in NRW), einzelne Länder haben Sonderregelungen für bestimmte Sportarten getroffen, die SMK hat bislang keine einheitliche Position erreicht (s. o.) und anderes mehr. Das ist in einem föderalen Staat und in einem solch komplexen System wie dem organisierten Sport wahrscheinlich auch nicht zu verhindern. Wir bleiben aber bei unserer Einschätzung, dass der Sport politisch nur schlagkräftig ist, wenn er geschlossen agiert.
In diesem Sinne haben wir, nachdem wir uns im Laufe der Woche bereits mehrmals entsprechend in den Medien geäußert haben, heute die beigefügte Pressemeldung herausgegeben, mit der wir insbesondere unseren Ministerpräsidenten für die Abstimmung am 30.04.2020 stützen wollen.
Eine beständige Kommunikation der folgenden Punkte ist aus unserer Sicht sinnvoll und wir bitten Sie, dies über Ihre Kanäle zu unterstützen:
Der Sport will keine Sonderrolle. Er trägt alle gesundheitspolitischen Entscheidungen uneingeschränkt mit. Aber wenn Lockerungen möglich sind und beschlossen werden, dann ist der Sport zwingend mit zu beachten.
Der organisierte Sport ist in der Lage, gegebene Regeln des Infektionsschutzes verantwortungsvoll umzusetzen.
Eine Wiederaufnahme des Sportbetriebs in unseren Vereinen (selbst mit den zunächst noch notwendigen deutlichen Einschränkungen) kann einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Coronakrise in unserem Land leisten, indem die körperliche und seelische Stabilität der Menschen gefördert wird. Ob unsere Aktivitäten bereits am 30.04.2020 zu einem Öffnungsbeschluss ab dem 04.05.2020 führen werden, bleibt aber ungewiss. Die diesbezügliche Lage zwischen den Ländern untereinander und zwischen Bund und Ländern ist derzeit zu wechselhaft, um hierzu eine seriöse Prognose abgeben zu können.
2. Förderprogramme und Sportschulen
Die bekannten Förderprogramme (Bund/Land) laufen weiter. Sie zielen beide auf Sportorganisationen, die akute Finanzierungsengpässe haben. Zunehmend erreichen uns Rückmeldungen, dass Vereine solche Finanzierungsengpässe derzeit zwar noch nicht haben, aber für die zweite Jahreshälfte befürchten. Das müssen wir gemeinsam mit Ihnen gut im Blick behalten, um ggf. rechtzeitig mit der Politik über weitere Hilfen reden zu können. Hier sind wir auch auf Ihre Rückmeldungen angewiesen. Ähnlich verhält es sich mit den Fachverbänden, die die insgesamt 14 Sportschulen (inkl. der des LSB selbst) betreiben. Mit ihren rund 2200 Betten, zahlreichen Sportanlagen, 300000 Übernachtungen und 225000 Tagesgästen pro Jahr stellen sie einen wichtigen Baustein für die Infrastruktur des nordrheinwestfälischen Vereins- und Verbandssports dar, insbesondere für die Aus- und Fortbildung von Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Wettkampfund Schiedsrichter*innen. Deshalb haben wir Vertreter*innen der Sportschulen zusammen mit unserem Vizepräsidenten Finanzen Diethelm Krause am vergangenen Dienstag zu einem ersten Austausch über die Folgen der Coronakrise eingeladen. Festzuhalten ist aus diesem Gespräch unter anderem: Nahezu alle Schulen haben ihre Mitarbeiter*innen in Kurzarbeit geschickt und befinden sich damit in einer noch nie dagewesenen Situation. Aber auch hier dominierte der Eindruck, dass weniger die akute Lage, als vielmehr die Folgen in der zweiten Jahreshälfte bedrohlich wirken. Das gilt besonders mit Blick darauf, dass der Zeitpunkt für eine Wiederaufnahme des Betriebs und die dann zu erfüllenden Auflagen noch völlig unklar sind. Wir haben dieses Problem mündlich bereits bei der Sportabteilung der Staatskanzlei und den sportpolitischen Sprechern der Regierungsfraktionen adressiert und werden hierzu noch deutlich nachlegen.
Die original-Dateien finden Sie im Anhang
– Originalmeldung des LSB vom 26.04.2020
– SMK-Meldung vom 20.04.2020
– Leitplanken des DOSB vom 21.04.2020
– Pressemeldung des Landessportbundes NRW vom 26.04.2020
Liebe Vereinsvertreter*innen,
hier das aktuelle Update des LSB
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen*innen in den Fachverbänden und Bünden,
sehr spät melden wir uns mit dem wöchentlichen Corona-Update bei Ihnen. Das liegt daran, dass es zu Punkt 2 unseres heutigen Schreibens bundesweit noch bis zum heutigen Abend
kontroverse Diskussionen gab, über deren vorläufigen Ausgang wir Sie informieren wollten.
Zunächst aber wichtige Nachrichten zum Soforthilfeprogramm des Landes, das wir vergangenen Woche angekündigt hatten.
1. Soforthilfeprogramm steht auch den Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes zur Verfügung!
Das 10-Millionen-Euro Soforthilfeprogramm, erreichbar über das Förderportal des Landessportbundes unter https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite ist am vergangenen Mittwoch (15.04.2020) planmäßig gestartet. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Fehlbedarfs.
Die Höchstförderung beträgt 50.000,- Euro. Bislang sind 170 Anträge mit einem Fördervolumen von knapp 1,2 Millionen Euro gestellt worden.
Die Staatskanzlei hat gestern entschieden, dass dieses Programm auch Bünden und Verbänden offen stehen soll.
Antragsberechtig sind damit auch
– Stadt- und Kreissportbünde,
– Stadt- und Gemeindessportverbände,
– Dachverbände mit ihren Landesteilverbänden sowie Fachverbände als Mitgliedsorganisation des LSB (nicht aber Bezirke, Gaue etc.)
Anträge sind jedoch nicht über das Förderportal zu stellen! Wir werden Ihnen am kommenden Montag eine beschreibbare Datei zur Verfügung stellen, mit der Sie etwaige Anträge per Mail an uns richten können.
Bitte beachten Sie: Für Anträge von Bünden und Verbänden gelten die gleichen Antragsbedingungen wie für Sportvereine. Das heißt unter anderem: Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung der Organisation in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.
2. Wiederaufnahme des Sportbetriebs
Sicher haben auch Sie mit Spannung die Entscheidungen der Bundesregierung und der Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Mittwoch verfolgt. Und wahrscheinlich waren
auch Sie etwas enttäuscht, dass es keine Silbe zur weiteren Entwicklung im organisierten Sport gegeben hat, übrigens ebenso wenig zu anderen wichtigen zivilgesellschaftlichen Bereichen, man denke an Musikvereine u. a. Wir hatten unsere Staatskanzlei dringlich aufgefordert, den Sport bei der Diskussion um die verantwortungsvolle Rücknahme von Beschränkungen mitzudenken und wir haben als Landessportbund NRW auch darüber hinaus massiv die Stimme erhoben. Aber NRW stand diesbezüglich laut Auskunft unserer Sport-Staatssekretärin – mit der wir in dieser Sache erneut vollständig einig waren – am vergangenen Mittwoch wohl ziemlich alleine da.
Nun gilt es, den nächsten Anlauf für den 30.04.2020 zu nehmen, wenn Bundesregierung und Länder erneut zusammenkommen, um über die Zeit ab dem 04.05.2020 zu entscheiden.
Zusammen mit anderen Landessportbünden haben wir gestern und heute darauf hingewirkt, dass der DOSB hierzu einen starken Aufschlag macht, den wir dann seitens der Länder flankieren können. Und diesen Aufschlag wird es nun auch geben. Grundgedanke ist:
– Der notwendige Gesundheitsschutz steht weiter an erster Stelle.
– Dieser wird durch Leitplanken des DOSB beschrieben.
– Die Spitzenverbände beschreiben, wie ihre Sportarten innerhalb dieser Leitplanken ihren Betrieb gestuft wieder aufnehmen können.
Dafür gibt es folgenden Zeitplan:
– Die Leitplanken stehen, siehe Anlage.
– Die Spitzenverbände sind zur Stellungnahme aufgefordert, siehe Anlage.
– Ab dem 23.04.2020 werden die Landessportbünde bei ihren Landesregierungen-für die Umsetzung der Ergebnisse in einen verlässlichen politischen Rahmen werben, konkret wird insbesondere eine wenigstens teilweise Öffnung von Sportstätten benötigt.
– Anschließend müssen wir gemeinsam die Vereine bei der Umsetzung unterstützen.
Wir sind fest überzeugt davon, dass nur ein solcher gemeinsamer Weg erfolgversprechend ist. Wenn einzelne Sportarten versuchen, für sich Sonderregelungen vor anderen Sportarten zu erwirken, wird das den organisierten Sport insgesamt schwächen. Wir haben eine große Chance, der Politik ein gebündeltes Angebot zu machen: Mit unseren Vereinen und ihren Übungsleiter*innen und Trainer*innen sind wir in der Lage, die Einhaltung der notwendigen Regeln und Schutzmaßnahmen bei der Durchführung des Sportbetriebs vor Ort sicher zu stellen.
Bitte helfen Sie mit, diesen Gedanken weiter und mit zu tragen, damit wir ab dem 04.05.2020 zu einem verantwortungsvollen, schrittweisen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb der Vereine finden können. Wir werden dabei akzeptieren müssen, dass die Möglichkeiten für einen solchen Einstieg nicht für jede Sportart und -disziplin gleich gut sind. Aber wichtig ist, dass es einen Anfang gibt!
Das Original-Anschreiben des LSB finden Sie hier
Der Sport-Verband Dormagen hat auf seiner Internetpräsenz alle aktuellen Informationen unter dem Menüpunkt „Aktuelles zu Corona“ abgelegt.
Quelle: LSB
Liebe Vereinsvertreter*innen,
die Landesregierung stellt weitere Hilfen für Sportvereine in Höhe von zehn Millionen Euro aus dem Rettungsschirm bereit. Ziel ist es, die drohende Zahlungsunfähigkeit von Sportvereinen abzuwenden, die durch die Corona- Pandemie in Not geraten sind. Die schon angekündigte Nothilfe von 10 Millionen Euro wird nun konkretisiert. Notleidende Sportvereine können die Hilfe ab dem 15. April 2020 über das Förderportal des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen (www.lsb.nrw) online beantragen. Antragsberechtigt sind Vereine, die über die Sportbünde oder Sportfachverbände dem Landessportbund angeschlossen sind.
Darüber hinaus stellt die Landesregierung zur Stärkung der Arbeit der Übungsleiterinnen und Übungsleiter in den Sportvereinen aus Mitteln des Haushaltes 2020 zusätzlich drei Millionen Euro zur Verfügung.
Das aktuelle Schreiben der Landesregierung finden Sie hier
Der Sport-Verband Dormagen hat auf seiner Internetpräsenz alle aktuellen Informationen unter dem Menüpunkt „Aktuelles zu Corona“ abgelegt.
Staatssekretärin Andrea Milz: Gemeinnützige Sportvereine mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Übungsleiterinnen und Übungsleiter sind antragsberechtigt
Die Staatskanzlei teilt mit:
„Es ist eine gute Nachricht, dass aus dem von Bund und Land aufgespannten Rettungsschirm sowohl gemeinnützige Sportvereine, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, als auch freiberufliche Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die diese Tätigkeit als Haupterwerb betreiben, als gemeinnützige Unternehmen oder als Soloselbstständige antragsberechtigt sind“, sagt Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Andrea Milz.
Betroffene können über die NRW-Soforthilfe 2020 ab
Freitagmittag (27. März 2020) finanzielle Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen beantragen (www.wirtschaft.nrw/corona).
Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen, Übungsleiter
Die Trainerinnen und Trainer beziehungsweise Übungsleiterinnen und Übungsleiter bilden das zentrale Rückgrat der Sportvereine. Durch um-fassende Aus- und Weiterbildung sind sie die Garanten für ein hochqualitatives Angebot für Menschen aller Altersstufen – besonders im Gesundheitssport mit seinen präventiven, rehabilitativen, integrativen sowie inklusiven Aspekten. Zahlreiche Trainerinnen und Trainer beziehungs-weise Übungsleiterinnen und Übungsleiter bestreiten zumindest Teile ihres Lebensunterhaltes durch Tätigkeiten in einem, häufig aber auch in mehreren Sportvereinen. Durch die Einstellung des sportlichen Lebens und die Schließung sämtlicher Sport, Spiel- und Freizeitanlagen ist die Tätigkeit der Übungsleiterinnen und Übungsleiter eingestellt und deren Einnahmemöglichkeiten sind schlagartig weggebrochen.
Sportvereine
Trotz ihrer Gemeinnützigkeit sind viele der 18.300 Sportvereine in Nord-rhein-Westfalen auch unternehmerisch tätig, zum Beispiel in steuerbegünstigten Zweckbetrieben, in der steuerbegünstigten Vermögensverwaltung, wie zum Beispiel durch Verpachtungen und schließlich auch in voll steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben. Letztere dienen häufig auch dazu, den ideellen Tätigkeitsbereich mitzufinanzieren.
Im unternehmerischen Bereich erleiden die Sportvereine mit der voll-ständigen Einstellung des Sportbetriebes seit dem 16.März 2020 massive Einnahmeverluste. Dem stehen in vielen Vereinen Fixkosten gegenüber wie zum Beispiel Mieten oder Personalkosten. Da die Vereine als gemeinnützige Organisationen nur in begrenztem Umfang Rücklagen bilden dürfen, können sie sehr schnell in Zahlungsschwierigkeiten und damit in Insolvenzgefahr geraten.
Darüber hinaus besteht für Vereine, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, die Möglichkeit Kurzarbeitergeld zu beantragen. Das Kurzarbeitergeld kann wirkungsvoll dazu beitragen, voll- und teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Vereinen vor Entlassung und Arbeitslosigkeit zu schützen und die Personalkosten der Vereine zu senken.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier.
Weitere Informationen sowie das Antragsformular zur Soforthilfe finden Sie hier.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung www.land.nrw
Allgemeiner Hinweis zum Datenschutz
Quelle: Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
liebe Leserinnen und Leser,
am Donnerstag, den 26. März 2020, findet die Mitgliederversammlung des Sportbundes im Berufsbildungszentrum Neuss-Hammfeld (Hammfelddamm 2, 41460 Neuss) statt. Ich möchte, nachdem die formellen Einladungen auf dem Postweg verschickt wurden, auch auf diesem Wege noch einmal besonders dazu ermutigen, diese Veranstaltung zu besuchen, weil wir dort auf dem Markt der Möglichkeiten die Gelegenheit zum Austausch und Informationen über unsere vielfältigen Angebote geben.
Neben den Formalien diskutieren wir über die Rolle von eSports in unserer Gesellschaft und in den Sportvereinen. Denn wenn wir über den demografischen Wandel sprechen, dann auch über die neuen Formen des Sports. Stellen wir uns den Anforderungen? Wie können wir unsere Vereinsaktivitäten anpassen? Was kommt auf die Übungsleiter/innen zu? Also ein Thema, dass nicht nur die Funktionäre, sondern alle betrifft.
Der Einlass zur Mitgliederversammlung ist ab 18:30 Uhr, die Veranstaltung beginnt um 19:00 Uhr. Weiterhin ist die bequeme Online-Anmeldung (//MEHR ERFAHREN) möglich.
Quelle und Foto: Sportbund Rhein-Kreis Neuss
Der Landessportbund NRW in Kooperation mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) und der Staatskanzlei startet ein Modellprojekt.
Ein besonderer Fokus des Projekts soll auf dem Vergleich der Wirksamkeit zertifizierter Kurskonzepte gegenüber gesundheitsorientierten Kurskonzepten für die benannten Zielgruppen liegen. Die entsprechenden Konzeptionen sowie spezifische Einweisungen und Schulungen der Übungsleiter/-innen werden vom Landessportbund NRW zur Verfügung gestellt. Neben der anteiligen Kostenübernahme der Kursgebühren für die Teilnehmer/-innen ist für die Sportvereine (Kursanbieter) eine Aufwandsentschädigung für die Beteiligung an der Evaluation vorgesehen.
Sportvereine, die Interesse an der Durchführung und Erprobung der neuen Kurskonzepte unter Mitwirkung einer wissenschaftlichen Begleitung haben, können sich ab 04.10.2019 direkt bei unserer Projektkoordinatorin Annika Rape beim Landessportbund NRW melden (Tel.: 0203 7381-864, E-Mail: Annika.Rape@lsb.nrw).
Alle weiteren Informationen entnehmen Sie diesem Informationsschreiben
Der Rhein-Kreis-Neuss unterstützt seit vielen Jahren die Arbeit der lizenzierten Übungsleiter und Übungsleiterinnen in unseren Sportvereinen.
Mittlerweile stehen für diese Fördermaßnahme jährlich 345.000 € zur Verfügung.
Die derzeitige Herausforderung liegt in der Gewinnung neuer Trainer/innen und Übungsleiter/innen.
Eine Unterstützung der Vereine ist hierbei wichtig und sinnvoll.
Der Kreistag hat deshalb beschlossen, die Neuausbildung von Übungsleiter/innen und Trainer/innen durch einen Zuschuss zu fördern.
Die erstmalige Förderung erfolgt in 2020 für in 2019 abgeschlossene Ausbildungen.
Für die Maßnahme stehen jährlich 20.000 € zur Verfügung.
Das Zuschussverfahren wird im Rahmen der Übungsleiterbezuschussung abgewickelt. Antragsberechtigt sind nur Vereine, die im Vorfeld einen Übungsleiterzuschuss beim LSB NRW beantragt haben.
Gefördert wird der Neuerwerb von A-, B- und C-Lizenzen des LSB/KSB und Ihrer Sportfachverbände. Der Erwerb einer „höherwertigen“ Lizenz gilt als Neuerwerb.
Die Förderung liegt bei der C-Lizenz bei bis zu 100 €, bei der B-Lizenz bei bis zu 250 € und bei der A-Lizenz bei bis zu 300 €. Die konkrete Förderhöhe ist abhängig von der Anzahl der abgeschlossenen Ausbildungen pro Jahr.
Der Rhein-Kreis-Neuss möchte alle Vereine dazu auffordern, dass Sie sportaffine Menschen dazu motivieren, eine A-, B- oder C-Lizenz zu erwerben. Die Sportlerinnen und Sportler in Ihren Vereinen werden dadurch noch mehr qualifizierte Trainer und Trainerinnen erhalten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Leiter der Sportförderung Thomas Schütz (Tel. 02181/6015200).
In den jüngsten Veröffentlichungen der Medien war zu lesen, dass nunmehr die Einzelheiten des Programms zur Sanierung der Sportstätten („Sportstätte 2022“) vorliegen.
Wir haben für die Vereine die Informationen zusammengetragen und mit einzelnen Vertretern der Stadt- und Gemeindesportverbände an der Informationsveranstaltung teilgenommen. Den bereits im Januar verschickten Fragen-/Antwortenkatalog haben wir aktualisiert.
Hiermit wenden wir uns ganz besonders an die Vereinsvorsitzende bzw. die Vereinsvorstände, weil hier erstmalig seit langer Zeit die Vereine die Möglichkeit haben, direkt eine finanzielle Hilfe zu beantragen.
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen und alle weiteren aktuellen Informationen finden Sie hier: Infos
Quelle und Foto: KSB Rhein-Kreis-Neuss
Der Sport-Verband Dormagen e.V. lädt zu seiner Jahresmitgliederversammlung ein
Donnerstag, 04. April 2019 | 18.00 Uhr | Kulturhalle (Kulle), Langemarkstr. 1-3, 41539 Dormagen
Neben den turnusgemäßen Teilneuwahlen des/der 1. Vorsitzenden und des/der Geschäftsführers/in, steht die Wahl des/der 2. Vorsitzenden und ein Vortrag über „Schutzkonzepte des Kinderschutzbundes für Kinder- und Jugendliche in Sportvereinen“, vorgetragen von Antje Pfister vom Dormagener Ortsverband des Deutschen Kinderschutzbundes, auf der Tagesordnung.
Das muss ihm erst mal jemand nachmachen: Stolze 65 Jahre lang hat sich Klaus Beer für den Dormagener Sport eingesetzt – eine Marke, die nur ganz wenige Ehrenamtler erreichen. Am Donnerstag gab es dafür die verdiente Anerkennung: Aus den Händen von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Dormagens Bürgermeister Erik Lierenfeld erhielt Beer im Großen Trausaal das Bundesverdienstkreuz des Bundespräsidenten samt Orden und Urkunde. Die Goldene Münze der Stadt Dormagen hatte er bereits Ende September 2017 bekommen.
Bei der aktuellen Feierstunde wurden dem Geehrten viele lobende Worte zuteil. Der Bürgermeister erinnerte daran, dass Klaus Beer unter anderem Abteilungsleiter und Geschäftsführer beim TSV Bayer Dormagen war, dass er als Vorstandsmitglied im „Stadtverband für Leibesübungen“ gewirkt habe (der heute Sportverband Dormagen heißt) – und dass sich Beers Engagement keineswegs auf den Sport beschränkt habe. „Das Wohl der Kinder hat Dir immer ganz besonders am Herzen gelegen. Und auch dafür hast Du Dich eingesetzt“, sagte Lierenfeld. So habe der Horremer den Kindernachmittag bei den dortigen St. Hubertus-Schützen eingeführt, und er habe sich nicht gescheut, „Klinken zu putzen“, wenn Aktionen für Kinder auf die Beine gestellt werden sollten und dafür Sachspenden gebraucht wurden.
Landrat Petrauschke, der auch die Glückwünsche von NRW-Ministerpräsident Armin Laschet übermittelte, hatte seine Rede mit einem Zitat von Altbundeskanzler Konrad Adenauer eingeleitet: „Ehrungen, das ist, wenn die Gerechtigkeit ihren liebenswürdigen Tag hat.“ Denn daran, dass mit der Verleihung des Bundesverdienstkreuzes an den 1936 im Kreis Bautzen geborenen und 1954 nach Dormagen gezogenen Klaus Beer „der Gerechtigkeit Genüge getan“ werde, ließ Petrauschke keinen Zweifel: „Mit Ihrem Elan und Ihrer Zielstrebigkeit, Ihrer Kompetenz und Ihrer Erfahrung haben Sie viel bewegt.“ In einem kleinen Schlenker erinnerte der Landrat an den „Challenge Day“ 1992, bei dem möglichst viele Bürger mindestens 15 Minuten Sport betreiben sollten. Beer habe als Mitglied des Organisationsteams großen Anteil daran gehabt, dass in Dormagen 4000 Menschen mitmachten und die Stadt den Wettbewerb gegen sieben andere Kommunen gewann.
Petrauschke und Lierenfeld vergaßen auch nicht, Beers Frau Liesel zu erwähnen, die die Aktivitäten ihres Mannes mitgetragen und unterstützt habe.
Das Foto zeigt Klaus Beer (M.) der von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke (l.) und Bürgermeister Erik Lierenfeld ausgezeichnet wurde.
Quelle: NGZ
Foto: Stadt Dormagen
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