Wie bereits im Beitrag vom 10. Dezember 2020 berichtet (hier der Link) empfahl der Deutsche Olympischen Sportbundes allen gemeinnützigen Vereinen kurzfristig bis zum 31.12.2020 eine Gebührenbefreiung beim Transparenzregister zu beantragen.
Da das Thema Transparenzregister anscheinend bei vielen Vereinen untergegangen ist, gibt es nochmal zusätzliche Informationen vom DOSB dazu.
Unter folgendem Link, finden Sie die wichtigsten Antworten und Kontaktadressen.
https://www.vibss.de/vereinsmanagement/recht/aktuelles/transparenzregister/update-transparenzregister
Gröhe: „Gute Nachricht zum Jahreswechsel“
Der Deutsche Bundestag hat ein umfassendes Paket zur Stärkung des Ehrenamtes auf den Weg gebracht.
Dies sei wahrlich eine gute Nachricht zum Jahreswechsel, erklärt Hermann Gröhe, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für Neuss, Dormagen, Grevenbroich und die Gemeinde Rommerskirchen.
„Ehrenamtlich Tätige leisten bei uns im Rhein-Kreis Neuss einen unverzichtbaren Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das zeigt sich seit Beginn der Corona-Pandemie einmal mehr ganz besonders: Viele Vereine, egal, ob Fußballer oder Schützen, sind in ihrem eigentlichen Tätigkeitsbereich eingeschränkt und organisieren kurzerhand Nachbarschaftshilfen, Gabenzäune oder Besuche bei Senioren. Das ist wirklich großartig!“
Ab Januar steigt der jährliche Freibetrag für ehrenamtlich tätige Übungsleiter, Erzieher oder Betreuer, die sogenannte Übungsleiterpauschale, von 2400 Euro auf 3000 Euro. Die Ehrenamtspauschale steigt von 720 Euro auf 840 Euro im Jahr.
Und die Freigrenze zur Versteuerung von Einnahmen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wie einer Cafeteria oder eine Gaststätte im Vereinsheim steigt von 35.000 Euro auf 45.000 Euro.
Hermann Gröhe: „Das ist eine wichtige Wertschätzung für den Einsatz aller, die sich für das Gemeinwohl einbringen.“
Zuletzt wurden die Pauschalen im Jahr 2013 angehoben. Eine Übersicht aller Änderungen für Vereine und ehrenamtlich Tätige hat Hermann Gröhe in einem Infoblatt zusammengefasst. Es kann hier abgerufen werden.
Die original Pressemitteilung finden Sie hier
Quelle: Hermann Groehe MdB
Der 100. Geburtstag ist immer ein besonderer Grund zur Freude. Obwohl die Corona -Pandemie die sportlichen Aktivitäten des Vereins im Jubiläumsjahr 2020 stark eingeschränkt hat, lassen es sich die Verantwortlichen des TSV Bayer Dormagen nicht nehmen, an das Gründungsdatum des TSV Bayer Dormagen 1920 e.V. zu erinnern:
Dr. Georg Koitzsch gründete den Verein

Am 16. Dezember 1920 wurde der SV Dormagen von Dr. Georg Koitzsch gegründet.
Der Vorsitzende der ersten Stunde war als Chemiker im Schwefelsäurebetrieb der damaligen Farbenfabriken Bayer in Dormagen angestellt. Auch wenn der damals in der Satzung beschriebene Vereinszweck die „Ausübung des geregelten Fußballbetriebs und sonstiger Leibesübungen“ vorsah, so hatten der erste gewählte SV-Vorsitzende und seine Mitstreiter wohl ausschließlich den Aufbau eines schlagkräftigen Fußballklubs vor Augen. Schließlich ging es auch darum, den Anschluss nicht zu verlieren angesichts des immer pokaJHDDajkpulärer werdenden Fußballsports in der Region. Da es genügend Menschen gab, die sich auf andere Weise sportlich betätigen wollten, wurde sieben Jahre später der TuS Dormagen 1927 als Ableger des TuS 04 Leverkusen gegründet. Der TuS Dormagen bot ab 1927 zunächst die Sportarten Leichtathletik und Turnen an.
Auch wenn bereits ein Jahr später begonnen wurde, den Höhenberg mit der Hilfe von Bayer als sportliches Zentrum zu entwickeln, so hielten sich Wettbewerbe oder Vergleiche mit anderen Vereinen in Grenzen und kamen während des 2. Weltkriegs völlig zum Erliegen. Umso schneller wuchs nach dem Kriegsende die sportliche Bewegung – in Dormagen vor allem durch die idealen Bedingungen am Höhenberg. Das schon seit 1937 existierende Freibad lud nun zur Gründung einer Schwimm-Abteilung ein.
Im Jahr 1952 erhielten beide Vereine von den damaligen Farbenfabriken Bayer die Erlaubnis, den Namen BAYER im Vereinsnamen zu integrieren. Während der SV sich weiterhin auf den Sportbetrieb rund um den Fußball konzentrierte, fanden nach Turnen, Leichtathletik und Schwimmen noch weitere Sportarten ihre Heimat beim TuS. Und fast exakt 50 Jahre nach der Gründung des Sportvereins Dormagen war das Nebeneinander beendet. Aus dem SV und dem TuS wurde Ende 1970 der TSV Bayer Dormagen 1920 e.V.
Bis zur Fusion der beiden Vereine gehörten Boxen und Fechten ebenfalls zum Angebot des TuS. 1975 kamen die Abteilungen Basketball und Volleyball dazu. Die Breitensportabteilung wurde 1981 gegründet, in der die zahlenmäßig nicht ganz so starke Gruppe der Boxer 2004 aufging.„Wir sind stolz auf die Menschen, die vor einem Jahrhundert diesen Verein ins Leben riefen und damit überhaupt erst eine eindrucksvolle Erfolgsbilanz möglich machten“, sagt Karl-Josef Ellrich, TSV-Vorsitzender seit 2010. Und er dankt vor allem dem Unternehmen, dessen Namen untrennbar mit dem Klub verbunden ist: „Ohne die dauerhafte Förderung der Bayer AG wäre das sportliche Angebot auf den Anlagen am Höhenberg nicht denkbar.
Herbert Missalla erster hauptamtlicher Geschäftsführer
Die rasante Entwicklung des Vereins war ehrenamtlich nicht mehr zu stemmen. Bei der Auswahl des ersten hauptamtlichen Geschäftsführers hatten die Verantwortlichen ein glückliches Händchen: Herbert Missalla prägte den Gesamtverein über fast drei Jahrzehnte und hatte maßgeblichen Anteil am Ausbau der Infrastruktur auf der Sportanlage am Dormagener Höhenberg. So war der Bau einer vereinseigenen Sporthalle („Halle 1“) ein Meilenstein – sie wurde rechtzeitig zum 60-jährigen Bestehen 1980 fertiggestellt. Die Kombination einer Dreifachhalle mit einer 60 Meter langen Kurzsprintstrecke und einer Weitsprunggrube brachte vor allem den Leichtathleten deutlich verbesserte Trainingsbedingungen. Im Obergeschoss wurden zudem ein Kraft- und ein Schulungsraum sowie ein Judozentrum eingerichtet. Im Herbst 1986 wurde die „Halle 2“ eröffnet, die im Untergeschoss eine Fechtkammer sowie einen Hallenwartraum beinhaltet und unmittelbar an die heutige Geschäftsstelle angeschlossen ist. Ein Jahr später entstanden auf 8000 Quadratmetern neben einem neuen Sportplatz unter anderem eine Anlaufbahn für Speerwerfer sowie zwei Abwurfringe für Diskus- und Hammerwerfer. 1991 entstand mit der Leichtathletikhalle ein weiterer idealer Trainingsort.
Schmuckstück TSV Bayer Sportcenter
Die Rufe der Handballer nach einer neuen Heimspielstätte wurden im Laufe der Jahre immer lauter. Mussten sie doch bis dato in der städtischen Dreifachhalle an der Konrad-Adenauer-Straße, im Volksmund auch gerne und liebevoll „Schweinehalle“ genannt, spielen. Mit der Fertigstellung des „TSV Bayer Sportcenter“ im Jahr 2002 bekam der Verein die modernste und größte Sporthalle im Rhein-Kreis Neuss, in der sich bis zu 3002 Zuschauer aufhalten können.Ein weiterer infrastruktureller Meilenstein war im Jahr 2010 die Erneuerung der Hauptkampfbahn. Dazu gehören zwei Kugelstoßanlagen, sowie je zwei Hoch-, Stabhoch- und Weitsprunganlagen. Kinder können sich auf dem neugeschaffenen Höhenberg-Spielplatz vergnügen.
Der neue Kunstrasenplatz
Als Hauptförderer all dieser Infrastruktur-Maßnahmen hat die Bayer AG maßgeblichen Anteil an der Entwicklung des gesamten Geländes am Höhenberg und damit auch am sportlichen Angebot des TSV Bayer Dormagen.
Im Jahr des hundertjährigen Bestehens wandelt der Verein den in die Jahre gekommenen Tennen Platz in einen modernen Kunstrasenplatz um. „Wir danken der Bayer AG für die Unterstützung bei der Umsetzung des Projektes Kunstrasenplatz. Dadurch hat die Fußballabteilung erheblich verbesserte Möglichkeiten bei der Durchführung des Trainings- und Spielbetriebes“, erklärt Theo Baikowski, Leiter der TSV Fußball-Abteilung. Der TSV Bayer Dormagen hat als Mehrspartenverein mit annähernd 4000 Mitgliedern eine breiten- und leistungssportliche Ausrichtung. Der internationale Bekanntheitsgrad ist vor allem auf die Erfolge beim Säbelfechten, Schwimmen, Handball und bei der Leichtathletik zurückzuführen. Mit großer Regelmäßigkeit stellt der TSV auch Teilnehmer bei Olympischen Spielen. Der Mannschaftssport Handball hat schon aufgrund der Zuschauerbindung eine spezielle Bedeutung in Dormagen: Der TSV Bayer spielt seit 1987 fast immer in der 1. oder 2. Handball-Bundesliga und rangiert weiterhin auf Platz 19 der Ewigen Tabelle. Zahlreiche Podestplätze bei Welt- und Europameisterschaften wären ohne die nachhaltige Jugendarbeit mit erstklassigen Übungsleitern und gezielten Talentförderprojekten nicht möglich gewesen. Das eigene Teilinternat trägt zur schulischen Unterstützung der Nachwuchssportler bei. Darüber hinaus ist der Verein ein enger Partner des Sportinternats Knechtsteden und dreifacher OGS-Träger.
Der TSV Bayer Dormagen als Leuchtturmverein in der Sportförderung der Bayer AG
„Wir stellen immer wieder fest, dass durch unser Engagement die Begriffe Bayer und Sport eng miteinander verbunden sind“, sagt Jürgen Beckmann, Sportkoordinator der Bayer AG.„Der TSV Bayer Dormagen ist ein Leuchtturmverein in der Sportförderung unseres Unternehmens. Mit seinen vielseitigen Angeboten von Kinder-, Breiten- und Gesundheitssport bis zum Leistungssport bietet er ein breites Repertoire für die Mitglieder und unsere Mitarbeiter mit ihren Familien in der Region an. Für uns ist es ein wichtiger Baustein im Rahmen unserer gesellschaftlichen Verantwortung. Besonders möchten wir uns bei den vielen ehrenamtlichen Helfern bedanken, ohne deren Engagement diese Erfolgsgeschichte nicht denkbar gewesen wäre,“ so Beckmann weiter.
Quelle und Bilder: TSV Bayer Dormagen
Der Deutsche Olympischen Sportbundes empfiehlt allen gemeinnützigen Vereinen kurzfristig bis zum 31.12.2020 eine Gebührenbefreiung beim Transparenzregister zu beantragen.
Diese Gebühr wird vom Bundesanzeiger – Verlag für einen Eintrag gemeinnütziger Vereine in das Transparenzregister erhoben.
Konnte im vergangenen Jahr hierzu eine allgemeingültige Regelung getroffen werden, so teilt der DOSB nun mit, dass jeder Verein einen eigenen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen muss.
Die Frist hierfür ist der 31.12.2020.
Der Antrag ist formlos an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de zu stellen und sollte ferner umfassen (kann auch nachgereicht werden):
– einen aktuellen Freistellungsbescheid
– einen Vereinsregisterauszug
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte hier.
Der Kampfkunstakademie Shirai kommt es vor als wäre jetzt schon Weihnachten. Heute erhielt der Verein die Zusage des Landes Nordrhein-Westfalen für die Umsetzung der notwendigen Sanierungen ihres Dojos.
Das ehemalige Ladenlokal an der Weilerstraße in Horrem wurde Anfang des Jahres 2019 in ein Trainingszentrum umgebaut.
Der Verein war zu einem schnellen Handeln gezwungen, da das Mietverhältnis mit der „alten“ Sportstätte auslief und nicht verlängert wurde. Dem hohen Engagement der Mitglieder des Vereins ist es zu verdanken, das ca. 200 Sporttreibende wieder eine sportliche Heimat gefunden haben.
Durch die begrenzten Mittel wurde das Trainingszentrum nur provisorisch für den Sportbetrieb hergerichtet.
Durch die Zusage der Fördergelder aus dem Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ können die notwendigen Sanierungen jetzt umgesetzt werden.
Eine gute Nachricht für die Mitglieder und Verantwortlichen des Vereins so kurz vor dem Weihnachtsfest.
Foto: Kampfkunstakademie Shirai
Der BSV Dormagen kann die dringend notwendige Modernisierung der Lüftungsanlage seiner KK Schießsportanlage in Angriff nehmen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem BSV Dormagen die Förderzusage für sein Projekt erteilt.
Der Sportverband Dormagen hat der Staatskanzlei, trotz des hohen Antragsaufkommen, die Dringlichkeit des BSV-Vorhabens erklären können, sodaß die Maßnahmen noch in diesem Jahr beginnen können.
Eine gute Nachricht für den Schießsport des BSV.
Der BSV ist der erste Dormagener Verein, der aus dem Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“, die Zusage zum Umsetzen seines Projektes erhält.
Der erste Schritt für die noch ausstehenden Anträge der Dormagener Vereine ist somit gemacht.
Unabhängig von der Übungsleiterbezuschussung des Rhein-Kreises Neuss, bezogen auf die Lehrstunden der Übungsleiter, besteht nach wie vor die Möglichkeit, dass alle Sportvereine aus dem Rhein-Kreis Neuss die Bezuschussung für die Erlangung einer Übungsleiterlizenz bis Ende November 2020 einreichen können.
Bei einer Ausbildung als Übungsleiter-C sind das 100,-EUR
Bei einer Ausbildung als Übungsleiter-B sind das 200,-EUR
Bei einer Ausbildung als Übungsleiter-A sind das 300,-EUR
pro bestandener Lizenz, die der Rhein-Kreis Neuss fördert.
Es reicht, wenn der Verein von seiner Vereinsmailadresse eine Mail mit der Bitte um Bezuschussung formuliert und einen Nachweis der Übungsleiterlizenz als Anhang beifügt.
Bei Rückfragen steht euch das Sportamt, als auch der Sportbund gerne zur Verfügung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kollegen*innen in den Verbänden und Bünden,
am Donnerstag hatten wir Ihnen die Beschlüsse von Bund und Ländern zur Kenntnis gegeben, am Freitag ist die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW veröffentlicht worden, die ab morgen, 2.11.2020, gilt:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/201030_coronaschutzverordnung_vom_30._oktober_2020.pdf
Uns alle beschäftigen folgende Fragen:
I. Welcher Sport ist im November noch möglich?
II. Können die von Fachverbänden und Landessportbund NRW getragenen Sportschulen geöffnet bleiben?
III. Wie steht es um die Hilfsprogramme?
Komplex I: Welcher Sport ist im November noch möglich?
Folgende Erläuterungen der Staatskanzlei NRW zu den teilweise auslegungsfähigen Formulierungen der CoronaSchVO haben wir heute erhalten:
a. Welche Sportaktivitäten sind in § 9 (1) Satz 1 unter „Freizeit- und Amateursportbetrieb“ erfasst?
Unter Freizeit- und Amateurspielbetrieb ist der gesamte Trainings- und Wettkampfbetrieb zu verstehen.
b. Was ist in §9 (1) Satz 2 unter „Individualsport“ zu verstehen?
Unter Individualsport wird die selbstorganisierte, individuell betriebene Sportausübung verstanden. Ausgeschlossen ist jeglicher Kontaktsport. Der Individualsport in geschlossenen Räumlichkeiten, z. B. in Sporthallen, Gymnastikräumen oder ähnlichen Funktionsräumen, ist nicht gestattet (Achtung Ausnahme Reitsport! Siehe §9 (5) der CoronaSchVO). Auf Außensportanlagen und im öffentlichen Raum darf er ausgeübt werden. Die Abstandsregeln gemäß Paragraph 2 der CoronaSchVO sind in jedem Fall einzuhalten. Zulässig ist der Individualsport alleine, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstands, jedoch begrenzt auf zehn Personen.
c. Ist Individualsport auch als organisierter Trainingsbetrieb möglich?
Organisierter Trainings- und Sportbetrieb ist nicht gestattet, ebenso die Ausübung von Mannschaftssport.
d. Ist Mannschaftssport erlaubt?
Organisierter Trainings- und Sportbetrieb ist nicht gestattet, ebenso die Ausübung von Mannschaftssport.
Beispiele zu a. bis d.
· Im Tennissport ist ein Einzel erlaubt, ein Doppel nicht, auch nicht mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes (Mannschaftssport).
· Ein Golfplatz kann öffnen und an jedem Loch können z. B. maximal zwei Personen oder bis zu zehn Personen aus einem Hausstand spielen.
· Das Lauftraining von zwei Spielern einer Spielsportmannschaft ist maximal zu zweit gestattet. Technikübungen mit dem Ball zu zweit sind gestattet.
· Leichtathletische Disziplinen können alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes betrieben werden.
· Sport im Park, z.B. Yoga oder Pilates, alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes, ist gestattet.
e. Welche Mannschaften fallen unter die Ausnahmeregelungen des § 9 (3) für Profiligen?
Unter Profiligen werden Ligen/Mannschaften gefasst, deren Sportlerinnen und Sportler überwiegend ihren Lebensunterhalt aus dieser Tätigkeit bestreiten.
Anmerkung des Landessportbundes NRW: Prüfen Sie bitte als Verantwortliche für den Spielbetrieb einer Liga gewissenhaft, ob das o. g. Kriterium gegeben ist. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an georg.westermann@lsb.nrw oder christoph.niessen@lsb.nrw . Wir werden dann schnellstmöglich eine Klärung beim Land zur Ihrer Anfrage erbitten.
f. Welche Sportler*innen können an den Bundes- und Landesstützpunkten nach § 9 (4) trainieren?
Das Training an den Bundes- und Landesstützpunkten ist in den olympischen Sportarten für die Kaderstufen OK, PK, EK, NK1, NK2 und im paralympischen Sport für die Kaderstufen PAK, PK, TK, NK1, NK2 sowohl im kontaktfreien Sport als auch im Kontaktsport in und auf den zum Stützpunkt gehörenden Sportanlagen zulässig. Die allgemeinen Regeln zum Hygieneschutz sind einzuhalten.
g. Ist die Durchführung von Rehabilitationssport in Vereinen möglich?
Nach § 12 (2) ist der Rehabilitationssport im Sportvereinen und im Fitnessstudios nicht gestattet. Er ist nur erlaubt, wenn er unter der Anleitung von Dienstleistern im Gesundheitswesen durchgeführt wird.
Komplex II: Können die von Fachverbänden und Landessportbund NRW getragenen Sportschulen geöffnet bleiben?
Hierzu können wir keine einheitliche Antwort geben. Der Landessportbund NRW wird seine beiden Sport- und Erlebnisdörfer sowie sein Sport- und Tagungszentrum ab morgen (2.11.2020) bis zum 30.11.2020 schließen. Grundlage unserer Entscheidung ist, dass angesichts der Ausführungen unter I. kaum noch eine Nutzung der Sportanlagen möglich ist und ein Betrieb schon deswegen keinen Sinn mehr macht. Außerdem sind nach §7 (1) 3. der CoronaSchVO Bildungsangebote des Sports untersagt.
Da, wo Landes- oder sogar Bundestützpunkte für Kaderathleten*innen in die Sportschulen von Fachverbänden integriert sind, stellt sich die Situation anders dar, siehe oben Frage f.
Limitierender Faktor für den Betrieb dürfte auch die Bewirtschaftung der Kantinen sein, die zwar allgemein zulässig ist, aber nach unserer Interpretation der CoronaSchVO wahrscheinlich mit weiteren Auflagen verbunden werden wird (z. B. nur zwei Personen pro Tisch).
Wir empfehlen den Schulträgern, als Grundlage für ihre Entscheidungen wie bisher in erster Linie eine Abstimmung mit den lokalen Behörden vorzunehmen.
Komplex III: Wie steht es um die Hilfsprogramme?
Das Land NRW ermöglicht derzeit zwei Hilfsprogramme für den organisierten Sport, die über den Landessportbund NRW abgewickelt werden.
1. Soforthilfe Sport des Landes NRW
Es sind noch Anträge bis 15.11.2020 möglich. Wir haben das Land gebeten, das Programm angesichts des erneuten Lockdowns nochmals und über den Jahreswechsel hinaus zu verlängern. Gefördert werden 60 Prozent von nachgewiesenen Unterdeckungen in einem Drei-Monats-Zeitraum, maximal 50 TSD Euro. Mehrfache Anträge in aufeinander folgenden Phasen des Förderprogramms sind möglich. Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände und Bünde. Die Abwicklung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite .
2. Coronahilfe Profisport NRW
Ab heute, 1.11.2020, können Anträge über das Förderportal des Landessportbundes für die Coronahilfe Profisport NRW gestellt werden. Antragsberechtigt sind Vereine oder Spielbetriebsgesellschaften der Vierten Ligen, die aufgrund des Corona-bedingten Entfalls von Ticketeinnahmen in eine wirtschaftliche Notsituation geraten. Das Land Nordrhein-Westfalen kompensiert einen Teil dieses durch das Verbot von Zuschauerbesuchen verursachten Ausfalls von Ticketeinnahmen. Die Hilfe wird ab einem nachgewiesenen Einnahmeausfall von mindestens 2.500 Euro netto gewährt und ist auf maximal 60 Prozent des Netto-Einnahmeausfalls und maximal 800 TSD Euro begrenzt. Die Abwicklung erfolgt über das Förderportal des Landessportbundes NRW https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite .
Bundeshilfen
Zu den mit dem erneuten Lockdown angekündigten Bundeshilfen für schließungsbedingte Umsatzausfälle von Vereinen im Monat November liegen uns noch keine Informationen vor.
Liebe Sportfreunde,
wir arbeiten mit Hochdruck daran, der Politik Lösungen anzubieten, wie es mit einem verantwortungsvollen Sporttreiben ab dem 1.12.2020 weiter gehen kann. Auch unsere Forderung nach der Aufrechterhaltung des Schulsports und der außerunterrichtlichen Bewegungsangebote in Kindertagesstätten und in Schulen haben wir bereits nachdrücklich und schriftlich beim Ministerpräsidenten und bei unserer Sportstaatssekretärin platziert.
Bleiben Sie untereinander und mit uns im Gespräch, damit wir gemeinsam weiter für den Vereinssport in NRW kämpfen können. Wir setzen uns für Trotzdem Sport! ein. Bleiben Sie gesund und starten Sie morgen optimistisch in die Woche.
Quelle: LSB NRW
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
seit Beginn der Corona-Pandemie haben die Vereine im Rhein-Kreis Neuss mit großer Verantwortung den Sportbetrieb organisiert und auch die Zeit überwunden, in der kein oder nur begrenzt Sport in unseren Sportstätten ausgeübt werden konnte. Das war besonders für die Kinder und Jugendlichen eine schwere Zeit, die wir uns nicht erneut wünschen. Vielfach haben die Vereine dafür Ersatz über digitale Möglichkeiten geschaffen. Der Zusammenhalt im Verein war und ist groß.
Wir sind allen für ihren unermüdlichen und intensiven Einsatz, der manchmal bis an die physischen Grenzen geht, sehr dankbar. Wir freuen uns über das große Vertrauen, das in den Sport gesteckt wird, den wir mit unseren strengen Hygienekonzepten und vielen Einschränkungen vorbildlich ermöglichen. Damit leisten wir einen extrem wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Volksgesundheit und zum Wohlergehen der Menschen von Jung bis Alt.
Wir wollen diesen Vorteil nicht aufs Spiel setzen und appellieren an alle Vereine und insbesondere die Vereinsvorstände und vielen Übungsleiter/innen, in ihrer Vorbildrolle alles zu tun, um die Gefahren einer Infektion auf ein Minimum zu reduzieren. Dies gilt sowohl für die Sportarten im Hallenbetrieb, aber genauso für den Außenbetrieb – ob im Training oder bei Meisterschaftsspielen und Wettbewerben.
Uns ist bewusst, dass manchmal die Regeln einen Interpretationsspielraum zulassen und die Sportverbände keine einheitlichen Bedingungen formuliert haben. Deshalb ermutigen wir alle, im Einzelfall beherzt zu handeln, auch wenn Einzellösungen entstehen, die dann den örtlichen Gegebenheiten gerecht werden und von den Grundregeln eines Sportverbandes oder den Entscheidungen der Landesregierung bzw. dem Rhein-Kreis Neuss abweichen und strenger sind.
Denn: Gesundheit und Sicherheit gehen vor. Dahinter müssen organisatorische Fragen zurückstehen und letztlich auch der Kampf um Sieger und Verlierer.
Für uns ist die Aufrechterhaltung des Sportbetriebes, vor allem des Trainingsbetriebes wichtiger als der Wettbewerb auf Leistungsebene und mit Zuschauern.
Wir empfehlen, auf gesellige Zusammenkünfte grundsätzlich bis auf Weiteres vollständig zu verzichten, da dies nach der Umgangsregelung/Kontaktbeschränkung nur mit einem sehr eingeschränkten Personenkreis zulässig ist. Damit können wir weitere Risiken reduzieren.
Die aktuellen zu erwartenden Entscheidungen werden vielleicht wieder schmerzlich sein. Aber wir kämpfen gemeinsam für den Erhalt des Sportangebots, für das wir auch von den Kommunen viel Unterstützung erhalten und weiter erbitten.
Lasst uns diese außergewöhnliche Stellung des Sports nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.
Wir wünschen Euch alles Gute, vor allem aber Gesundheit und Freude am Sport.
Grevenbroich / Rhein-Kreis Neuss, 23.10.2020
Dr. Hermann-Josef Baaken
Vorsitzender
Sportbund Rhein-Kreis
Neuss
Peter Dietz
Vorsitzender
Stadtsportverband
Meerbusch
Dirk Kartarius
Vorsitzender
Stadtsportverband
Korschenbroich
Heinz Kiefer
Vorsitzender
Stadtsportverband Jüchen
Bernd Lewerenz
Vorsitzender
Stadtsportverband
Dormagen
Heinz-Peter Korte
Vorsitzender
Stadtsportverband
Grevenbroich
Meinolf Sprink
Vorsitzender
Stadtsportverband Neuss
Axel Volker
Vorsitzender
Stadtsportverband Kaarst
Quelle: Sportbund Rhein Kreis Neuss
Bedingt durch die Corona-Krise wird die Jahresmitgliederversammlung 2020 bis auf unbestimmte Zeit verschoben.
Ziel ist die Jahresmitgliederversammlung im Frühjahr 2021 durchzuführen.
Der genaue Termin wird rechtzeitig über die Medien und den Vereinsverteiler bekannt gegeben.
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