Jahresmitgliederversammlung 2024

der Sport-Verband Dormagen hält seine diesjährige Mitgliederversammlung am

Mittwoch | 09. Oktober 2024 | 18.30 Uhr

in der

Kulturhalle | Langemarkstraße 1-3 | 41539 Dormagen

ab.

Es stehen Teil-Neuwahlen des Vorstands und der Kassenprüfer*innen sowie der Antarg auf Satzungsänderung auf der Tagesordnung.

Das Protokoll der JHV 2023 finden Sie unter www.sportverband-dormagen.de/archiv/

Thomas Helmer zu Gast im Dormagen Talk

Liebe Vereinsvorstände

Die CDU Dormagen lädt die Dormagener Sportvereine mit allen Mitgliedern, Fußballern, Freunden und Familien herzlich zu ihrem nächsten Dormagen Talk am

Dienstag, den 21.November um 18:30 Uhr in die Kulturhalle Dormagen ein.

Die Veranstalter haben einen ganz besonderen Gast: Sportmoderator, Fußball- und Europameister THOMAS HELMER eingeladen.

Thomas Helmer kommt nach Dormagen und es gibt die Gelegenheit am Ende des Interviews auch die Vereine, wenn gewünscht zu Wort kommen zu lassen.
Im Anschluss gibt es ein kleines get together für einen Austausch, Fotos etc.
weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer
Bild: CDU Dormagen

Webinar-Angebot für Vereine am 27. November 2023

Das Büro für bürgerschaftliches Engagement bietet, in Kooperation mit der Volkshochschule Dormagen, kostenloses Online-Seminar für Vereine an.

Herr RA Röcken wird über „Aktuelle Hinweise zur Überarbeitung und Optimierung der Vereinssatzung“ referieren und informieren.
Da sich das maßgebliche Recht des Vereins aus seiner Satzung ergibt, muss diese den aktuellen vereins- (steuer-) rechtlichen Anforderungen entsprechen. Hier sind nicht nur rechtliche und steuerliche Vorgaben umzusetzen, sondern auch Aspekte des Datenschutzes sind wichtig bei der Satzungsgestaltung. Im Rahmen des Webinars werden die wesentlichen Bestandteile der Satzung dar- und Optimierungsmöglichkeiten vorgestellt. Außerdem werden Hinweise zu den Verfahren der Satzungsänderung gegeben.

Termin online: Montag, 27.11.2023, 18:30 Uhr – 20:20 Uhr

Für die Teilnahme am Webinar melden Sie sich bitte verbindlich, spätestens bis Freitag, 24.11.2023, 12.00 Uhr, per E-Mail bei jutta.warstat@stadt-dormagen.de an.
Den Link zur Anmeldung erhalten Sie dann am 27. November im Laufe des Vormittages an die bei der Anmeldung genannte E-Mailanschrift.
Bitte nutzen Sie auch Ihren internen Vereinsverteiler, um möglichst viele Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler zu erreichen.

Quelle: Büro für Bürgerbeteiligung und Bürgerengagement

 

Jahresmitgliederversammlung 2023

der Sport-Verband Dormagen hält seine diesjährige Mitgliederversammlung am

Dienstag | 17. Oktober 2023 | 18.30 Uhr

in der

Kulturhalle | Langemarkstraße 1-3 | 41539 Dormagen

ab.

Es stehen Teil-Neuwahlen des Vorstands und der Kassenprüfer*innen auf der Tagesordnung.

Das Protokoll der JHV 2022 finden Sie unter www.sportverband-dormagen.de/archiv/

Stadt Dormagen legt Härtefonds für Vereine auf

Der Stadtrat hat im Rahmen des Haushaltsplans für 2023 einen Härtefallfonds beschlossen.
Dieser Fonds kann von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen aus dem Dormagener Stadtgebiet, die wegen der Energiepreissteigerungen in eine existenzbedrohliche Situation geraten, in Anspruch genommen werden.

Insgesamt stehen für den Härtefallfonds 50.000 Euro zur Verfügung.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Härtefallfonds ist der Nachweis über eine existenzgefährdende Lage durch die Energiepreisentwicklung.

Das Anschreiben des Bürgermeisters finden Sie hier

Erfolgreiche ÜL-C Ausbildung in Dormagen-Straberg

Am vergangenen Wochenende ist unsere ÜL-C Ausbildung in Dormagen-Straberg erfolgreich mit 20 Teilnehmenden zu Ende gegangen.

Die Teilnehmenden haben eine DOSB Übungsleiter-C-Lizenz erworben!

Glückwunsch an die Teilnehmenden:

Yannic Al-Amin, Andreas Beisemann, Martina Cormaux, Alina Esser, Leonie Fasse, Jasmin Heiner, Hilde Janssen, Stefanie Kahlstadt, Lenny Kintscher, Kai Kolisch, Kai Koutsky,
Larissa Kramer, Rebekka Kramer, Martha Krosch, Sarah-Maria Kuster, Rebecca Lünendonk, Christin Meetz, Olivier Nawrath, Celina Stockheim, Christina van Luyk.

 


Info zur ÜL-C Ausbildung

Die Ausbildung zum Erwerb der DOSB ÜL-C-Lizenz ist eine umfangreiche Schulung, welche auf die vielfältigen Herausforderungen als Übungsleiter:in vorbereitet.
Dabei wird auf die verschiedenen Altersgruppen eingegangen, die in Sportvereinen aktiv sind. Unterschiedliche Entwicklungsverläufe von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Älteren im Kontext ihrer Lebens- und Bewegungswelt spielen bei der Trainingskonzeption eine wesentliche Rolle.
Hinsichtlich dessen und nach antizipierten Interessen sowie Bedürfnissen der Anspruchsgruppen werden entsprechende Sportstunden erarbeitet. Dahingehend werden die sportmotorischen Grundeigenschaften Ausdauer, Kraft und Koordination in der Theorie und Praxis geschult Bewegungs- und Sportangebote aus den Kategorien Gesundheitssport, Spiel, traditionelle Sportangebote, Sport- und Bewegungstrends Planung sportlicher und außer sportlicher Angebote, gilt es zu erleben und zu reflektieren, um diese unter Berücksichtigung didaktischer und methodischer Gesichtspunkte anwenden zu können.
Das Erlernte soll während der Ausbildung in Planung, Durchführung und Reflexion von Praxisbeispielen gefestigt werden. Die Themenbereiche Haltung und Funktionsgymnastik, Herz-Kreislauf-System und Ausdauer/ Ausdauerschulung, Kommunikation und Konflikte, Sicherheit im Sport, Sportabzeichen-Prüfer:in, Verein und Verband sind Bestandteil des Online-Lernens und fließen in die Präsenzphasen ein.

Ansprechperson: Petra Maak, Referentin Aus- & Fortbildungen (Sportbund Rhein-Kreis Neuss e.V.)
Tel.: 02181 – 6014067
E-Mail: petra.maak@rhein-kreis-neuss.de

 

Quelle und Foto: Sportbund Rhein-Kreis Neuss

30 Millionen Euro-Programm zur Digitalisierung von Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen

Das Land NRW hat für den Ausbau der Digitalisierung das Förderprogramm „Digitalisierung von Sportorganisationen“ aufgelegt.

Mit einer Förderung von 30 Millionen Euro aus dem Programm REACT-EU der Europäischen Union startet die Landesregierung eine
Digitalisierungsoffensive für den Breitensport. Die Mittel sollen genutzt werden, um die vorhandene digitale Infrastruktur der gemeinnützigen
Sportorganisationen auszubauen, die ehrenamtlichen Strukturen zu stärken und die Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Sport
weiter zu verbessern.

Aufgrund der Mitgliedsvereinsanzahl stehen dem Rhein-Kreis Neuss 450.000 EUR zur Weitergabe an die Mitgliedsvereine zur Verfügung.

Interessierte Dormagener Sportvereine können ab dem 1. Februar 2023 ihre Anträge an den Sportbund Rhein-Kreis Neuss (KSB) richten.
Hierfür nutzen Sie bitte folgende Mailadresse, die dafür eingerichtet wird: foerderung@ksbneuss.de

Diese Mailadresse kann auch für Fragestellungen genutzt werden.

Der Bewerbungszeitraum läuft vom 27.01. bis zum 10.03.2023.

Der KSB wird die fertigen Infos inkl. des Bewerbungsformulars den Vereinen per Mail zukommen lassen. Sollte sich im Laufe des Februars abzeichnen, dass es zu einer deutlichen Überschreitung der verfügbaren Mittel kommt, wird kurzfristig eine unabhängige Jury einberufen, die transparent über die Mittelvergabe entscheidet.

Die Pressemitteilung des Landes NRW finden sie hier

Weitere Infos des Land NRW zum Förderprogramm finden Sie hier

Sehr gute Informationen hat der Landessportbund NRW zum Förderprogramm zusammengetragen.
Diese findet ihr hier: https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung

 

Der Sport-Verband Dormagen trauert um Klaus Beer

Der Sport-Verband Dormagen trauert um Klaus Beer, der am 06. Oktober 2022, verstarb.

Klaus Beer hat als Mitglied im Sport-Verband Dormagen, über Jahrzehnte den Sport in Dormagen mitgestaltet.

„Sport ist meine Leidenschaft“, betonte er immer wieder und blieb seinem Motto bis zum Schluss treu.

Im Jahre 2019 wurde Klaus Beer für seine langjährigen ehrenamtlichen Tätigkeiten und Verdienste geehrt.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und Bürgermeister Erik Lierenfeld verliehen ihm das Bundesverdienstkreuz des Bundespräsidenten.

 

Wir wünschen seiner Familie und seinen Angehörigen viel innere Kraft zur Überwindung dieser schweren Stunden.

In stillem Gedenken,

Der Vorstand des Sport-Verband Dormagen

 

Bildquelle: TSV Bayer Dormagen

Hilfe für die Ukraine

Viele Menschen in der Ukraine sind auf Grund des Krieges gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Die hohe Anzahl an geflüchteten Personen stellt unser Land wieder einmal vor besondere Aufgaben. Innerhalb von kurzer Zeit haben sich wieder viele Dormagenerinnen und Dormagener gefunden, die sich engagieren und die Menschen unterstützen möchten. Sei es mit Sachspenden wie Medikamenten und Verbandszeug, mit Geldspenden oder der Vorbereitung auf die Unterbringung von geflüchteten Personen – die Hilfsbereitschaft in Dormagen ist riesig.

Sollten Sie Möglichkeiten haben geflüchteten Personen einen Schlafplatz anzubieten und diese bei sich aufnehmen möchten, nutzen Sie bitte das nachfolgende Formular der Stadt Dormagen.

Aufnahmeangebot von ukrainischen Flüchtlingen

Sport grundsätzlich mit 3G möglich

 

Ab 04.03.2022 gilt die neue Corona Schutzverordnung in NRW. Sie ist gültig bis zum 20.03.2022

Sport grundsätzlich mit 3G möglich

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

 

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

 

Zuschauer

Bis 1000 Personen (drinnen und draußen):

 

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Es besteht Maskenpflicht bei Veranstaltungen drinnen. Ausnahme davon nur, wenn alle Zuschauer*innen 2G+ erfüllen.
  • Bei Veranstaltungen im Freien unter 1000 teilnehmenden Personen besteht keine Maskenpflicht
  • Bei mehr als 500 anwesenden oder teilnehmenden Personen darf die zusätzliche Auslastung nur 60% der über 500 Personen hinausgehenden Höchstkapazität der Sportanlage liegen. Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler*innen und Zuschauer*innen.
  • Beschäftigte/Personal (Trainer, ÜL, Schiedsrichter, Sicherheitskräfte etc.) werden nicht mitgezählt.
  • Wenn keine oder nicht ausreichend Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze besetzt werden.

 

Mehr als 1000 Personen draußen:

 

  • 2G+-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Es besteht Maskenpflicht.
  • Die maximale Auslastung beträgt 75 % der Höchstkapazität.
  • Absolut sind maximal 25.000 Personen zugelassen.

 

Mehr als 1000 Personen drinnen:

 

  • 2G+-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Es besteht Maskenpflicht.
  • Die maximale Auslastung beträgt 60 % der Höchstkapazität.
  • Absolut sind maximal 6.000 Personen zugelassen.

 

Hinweise zu den Zuschaueregeln

 

  • Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben
  • Ausnahmen von den o. g. absoluten Obergrenzen können unter bestimmten Voraussetzungen von den zuständigen Behörden erteilt werden.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten zwar als immunisiert und sind von den Anforderungen 3G/2G+ ausgenommen, sie werden aber mitgezählt.
  • Freie Platzkapazitäten innerhalb der Veranstaltungsorte sind dafür zu nutzen, um angemessene Abstände zwischen teilnehmenden Personen, die nicht demselben Haushalt angehören, sicherzustellen

Mit den neuen Regeln erlangen auch Ungeimpfte wieder einen einfachen Zugang zum Sport.

 

Quelle: LSB

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