!! UPDATE !! Förderprogramm „Sportmilliarde“ und weitere Fördermaßnahmen

Liebe Vereinsvertreter*innen,

hier ein UPDATE zu den geplanten Fördermaßnahmen von Bund und Land:

1. Sportstättenförderung

Unverändert beschäftigt uns alle das Thema Sportstättenförderung. Die Bundesmittel für die Förderung von Sportstätten in Deutschland sollen ab 2026 (vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments) von bislang 333 Millionen Euro auf 666 Millionen Euro verdoppelt und darüber hinaus um eine Förderung von 250 Millionen Euro für die Sanierung von Schwimmbädern ergänzt werden. Zusammen mit den bereits beschlossenen Fördermitteln des Landes NRW würde damit eine historisch gute Förderkulisse für die Sanierung der Sportinfrastruktur entstehen.

Entscheidend bleibt, dass die Kommunen,

–        erstens Anträge für die zur Verfügung stehenden Bundesmittel stellen bzw. die Anträge für Landesmittel vorzubereiten und

–        zweitens die ihnen vom Land zufließenden Pauschalmittel aus dem Sondervermögen anteilig auch für die Sportinfrastruktur einsetzen.

Die Kulisse der Fördermöglichkeiten ist komplex. Wir haben daher die verschiedenen Förderlinien und Links zu den jeweiligen Sachständen in einem Schaubild (siehe Anhang) für Sie zusammengefasst. Hierzu folgende Informationen:

 

a. Sportstättenförderprogramm in NRW

Gemäß Kabinettsbeschluss der Landesregierung sind im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 des Landes NRW 600 Millionen Euro für ein neues Programm zur Sportstättenförderung verankert. Diese gliedern sich in jeweils 200 Millionen Euro für Investitionen in die

–        Sportinfrastruktur von Vereinen

–        kommunale Sportinfrastruktur und die

–        kommunale Schwimmbadinfrastruktur.

Eine entsprechende Förderrichtlinie für das Antrags- und Vergabeverfahren ist derzeit in Arbeit und soll im 1. Quartal 2026 vorliegen.

b. Förderaufruf des Bundesbauministeriums (Sanierung kommunaler Sportstätten, kurz: SKS)

Das Portal zur Einreichung der Fördervorhaben ist für die Kommunen seit dem 10.11.2025 geöffnet.

 

c. Sondervermögen für die Kommunen in NRW

Hier sind alle Akteure im Verbundsystem unverändert gefragt, gemeinsam auf den anteiligen Einsatz der pauschalen Mittel (10 Mrd. Euro), die die Kommunen aus dem Sondervermögen des Bundes über das Land erhalten, für die Sportstätteninfrastruktur hinzuwirken.

 

Eine schematische Übersicht der Fördermittel finden Sie hier

Förderprogramm „Sportmilliarde“ und weitere Fördermaßnahmen

Aufgrund der vielen Anfragen zum Thema Fördermaßnahmen des Bundes und Landes NRW – Stichwort: „Bundesprogramm „Sportmilliarde“ hat der Sportverband Dormagen eine Übersicht der uns vorliegenden Informationen seitens des KSB / LSB NRW zur Förderung der Sportinfrastruktur kurz zusammen gefasst:

  1. Neues Landesprogramm zur Sportstättenförderung

Die Landesregierung stellt ab 2026 insgesamt 600 Millionen Euro für ein neues Programm zur Sanierung und Modernisierung von Sportstätten bereit.
Davon sind 200 Millionen Euro mit exklusivem Zugang für den Vereinssport vorgesehen, 400 Millionen Euro für kommunale Sportstätten einschließlich Schwimmbädern.
Der LSB NRW wird bei der Erarbeitung der Förderrichtlinie beteiligt, und die Erfahrungen aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ sollen einfließen.

 

  1. Mittel aus dem Sondervermögen für Kommunen

Kommunen in NRW erhalten über das Land Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes – teils pauschal, teils zweckgebunden. Die pauschalen Anteile können ausdrücklich auch für die Sportstätteninfrastruktur verwendet werden.

 

  1. Erhöhung der Sportpauschale

Die Sportpauschale nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz NRW wird für 2026 auf 75 Millionen Euro erhöht und im Rahmen des NRW-Infrastrukturplans langfristig abgesichert.

 

  1. Bundesprogramm „Sportmilliarde“ 

Zusätzlich hat der Bund ein eigenes Förderprogramm gestartet. Die sogenannte „Sportmilliarde“ umfasst derzeit 333 Mio. Euro, die über das Bundesbauministerium vergeben werden.
Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen, auch wenn die Sportstätte im Eigentum eines Vereins steht. Der Förderanteil beträgt bis zu 45 % (bzw. 75 % bei Haushaltsnotlage).
Interessensbekundungen müssen bis zum 15. Januar 2026 über das Förderportal des Bundes eingereicht werden.
Das Bundesprogramm kann zusätzliche Chancen eröffnen, ist jedoch mit anspruchsvollen Förderbedingungen verbunden.

Hinweis: Die Auswahl der Projekte erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Bundestages. Wir sind dazu bereits im grundsätzlichen Gespräch mit den lokalen Politikern und Beigeordneten, um die kommunalen Bedürfnisse konkret und direkt zu adressieren.

  1. Fazit

Leider sind wichtige Details zu den Förderprogrammen noch nicht abschließend geklärt. Wir werden Sie informieren, sobald weitere Informationen zu den Förderrichtlinien und Verfahren vorliegen.
Wir weisen bereits jetzt schon darauf hin, dass der Sportverband Dormagen zusammen mit der Stadt Dormagen einen neuen Sportentwicklungsplan für Dormagen ausarbeitet, in der ausdrücklich die Expertisen aus den Vereinen mit einfließen sollen.
Sollten Sie bereits Projekte für ihren Verein in Vorbereitung haben, lassen Sie es uns gerne wissen, damit wir Ihre Interessen bei den Verantwortlichen platzieren können.

Bürgermeisterkandidaten/innen positionieren sich zum Thema „Sport“

Anfang Juli haben wir allen Kandidaten/innen  für das Amt des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Stadt Dormagen einen Fragenkatalog zugesendet, mit der Bitte diesen bis 31. Juli 2025 zu beantworten.

Alle Kandidaten/innen haben diesen beantwortet.

 

Hier finden Sie den Fragenkatalog des Sport-Verband Dormagen inklusiv der Antworten aller Kandidaten/innen.

 

Fragenkatalog des Sport-Verband Dormagen an die Bürgermeisterkandidaten / Bürgermeisterkandidatin zur Kommunalwahl 2025

Der Sport-Verband Dormagen vertritt im Stadtgebiet Dormagen rund 19.000 Mitglieder in 60 Sportvereinen.
Im Rahmen des Kommunalwahlkampfs 2025 wollen wir unseren Mitgliedern einen Überblick geben, welchen Stellenwert das Thema „Sport“ bei den/der Bürgermeisterkandidaten/in hat.

Wir haben uns daher dazu entschieden einen Fragenkatalog zu entwickeln und diesen an die Kandidaten und Kandidatin zu versenden.

Die Beantwortung der Fragen sollte bis zum 31. Juli erfolgen.

Die Antworten veröffentlicht der Sport-Verband Dormagen dann Anfang September auf seiner Webseite.

Hier finden Sie den Fragenkatalog

!! SAVE THE DATE – Schutzkonzept & Risikoanalyse: Info-/Unterstützungsveranstaltung !!

„Risiken erkennen, Förderung sichern: Schutzkonzepte im Sportverein“

Donnerstag, 13. Februar um 18:00 Uhr

Kreishaus Neuss – Besprechungsraum 1-3 (2.OG)
Oberstr. 91
41460 Neuss

Warum Sie teilnehmen sollten:

  • Praxisnahe Hilfestellung: Sie erhalten konkrete Anleitungen zum Aufbau eines Schutzkonzepts und zur Durchführung einer Risikoanalyse
  • Expertenwissen: Unser Kinderschutz-Team Sport im Rhein-Kreis Neuss steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite
  • Netzwerken: Tauschen Sie sich mit anderen Vereinsvertreter*innen aus!
  • Erfüllung der Förderkriterien: Was müssen Sie tun, um die Förderkriterien der Sportförderung ab dem 01.09.2025 für Stützpunktvereine und ab dem 01.09.2026 für alle Sportvereine zu erfüllen?

Inhalte der Veranstaltung:

  • Detaillierte Erläuterung der Komponenten eines Schutzkonzepts
  • Anleitung zur Risikoanalyse mit praktischen Beispielen
  • Vorstellung der Unterstützungsangebote des LSB
  • Informationen zur Erfüllung der Förderkriterien der Sportförderung

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Ihr Engagement für einen sicheren Sport im Rhein-Kreis Neuss.

 

Jetzt anmelden

!! SAVE THE DATE – Infoveranstaltung für Vereine: So gelingt das Schutzkonzept – Ein Leitfaden für Sportvereine !!

Info/Unterstützungs-Veranstaltung für  Sportvereine

Datum: 13.02.2025

Uhrzeit: 18:00 Uhr

Ort: Kreissitzungssaal des Kreishauses Grevenbroich, Auf d. Schanze 4, 41515 Grevenbroich

Thema: Schutzkonzept

–> Wie sollte ein Schutzkonzept aufgebaut sein? –> Was sollte Teil einer Risikoanalyse sein? –> Wann sind die Förderkriterien des Amts für Sportförderung des Rhein-Kreises Neuss erfüllt?

Ziel: Nach der Veranstaltung sind die Vereine in der Lage, eigenständig ein Schutzkonzept zu erstellen.

Teilnehmer: Vorstände der Vereine, Ansprechpersonen der Vereine

Jahresmitgliederversammlung 2024

der Sport-Verband Dormagen hält seine diesjährige Mitgliederversammlung am

Mittwoch | 09. Oktober 2024 | 18.30 Uhr

in der

Kulturhalle | Langemarkstraße 1-3 | 41539 Dormagen

ab.

Es stehen Teil-Neuwahlen des Vorstands und der Kassenprüfer*innen sowie der Antarg auf Satzungsänderung auf der Tagesordnung.

Das Protokoll der JHV 2023 finden Sie unter www.sportverband-dormagen.de/archiv/

Stadt Dormagen legt Härtefonds für Vereine auf

Der Stadtrat hat im Rahmen des Haushaltsplans für 2023 einen Härtefallfonds beschlossen.
Dieser Fonds kann von gemeinnützigen Vereinen und Organisationen aus dem Dormagener Stadtgebiet, die wegen der Energiepreissteigerungen in eine existenzbedrohliche Situation geraten, in Anspruch genommen werden.

Insgesamt stehen für den Härtefallfonds 50.000 Euro zur Verfügung.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Härtefallfonds ist der Nachweis über eine existenzgefährdende Lage durch die Energiepreisentwicklung.

Das Anschreiben des Bürgermeisters finden Sie hier

Erfolgreiche ÜL-C Ausbildung in Dormagen-Straberg

Am vergangenen Wochenende ist unsere ÜL-C Ausbildung in Dormagen-Straberg erfolgreich mit 20 Teilnehmenden zu Ende gegangen.

Die Teilnehmenden haben eine DOSB Übungsleiter-C-Lizenz erworben!

Glückwunsch an die Teilnehmenden:

Yannic Al-Amin, Andreas Beisemann, Martina Cormaux, Alina Esser, Leonie Fasse, Jasmin Heiner, Hilde Janssen, Stefanie Kahlstadt, Lenny Kintscher, Kai Kolisch, Kai Koutsky,
Larissa Kramer, Rebekka Kramer, Martha Krosch, Sarah-Maria Kuster, Rebecca Lünendonk, Christin Meetz, Olivier Nawrath, Celina Stockheim, Christina van Luyk.

 


Info zur ÜL-C Ausbildung

Die Ausbildung zum Erwerb der DOSB ÜL-C-Lizenz ist eine umfangreiche Schulung, welche auf die vielfältigen Herausforderungen als Übungsleiter:in vorbereitet.
Dabei wird auf die verschiedenen Altersgruppen eingegangen, die in Sportvereinen aktiv sind. Unterschiedliche Entwicklungsverläufe von Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Älteren im Kontext ihrer Lebens- und Bewegungswelt spielen bei der Trainingskonzeption eine wesentliche Rolle.
Hinsichtlich dessen und nach antizipierten Interessen sowie Bedürfnissen der Anspruchsgruppen werden entsprechende Sportstunden erarbeitet. Dahingehend werden die sportmotorischen Grundeigenschaften Ausdauer, Kraft und Koordination in der Theorie und Praxis geschult Bewegungs- und Sportangebote aus den Kategorien Gesundheitssport, Spiel, traditionelle Sportangebote, Sport- und Bewegungstrends Planung sportlicher und außer sportlicher Angebote, gilt es zu erleben und zu reflektieren, um diese unter Berücksichtigung didaktischer und methodischer Gesichtspunkte anwenden zu können.
Das Erlernte soll während der Ausbildung in Planung, Durchführung und Reflexion von Praxisbeispielen gefestigt werden. Die Themenbereiche Haltung und Funktionsgymnastik, Herz-Kreislauf-System und Ausdauer/ Ausdauerschulung, Kommunikation und Konflikte, Sicherheit im Sport, Sportabzeichen-Prüfer:in, Verein und Verband sind Bestandteil des Online-Lernens und fließen in die Präsenzphasen ein.

Ansprechperson: Petra Maak, Referentin Aus- & Fortbildungen (Sportbund Rhein-Kreis Neuss e.V.)
Tel.: 02181 – 6014067
E-Mail: petra.maak@rhein-kreis-neuss.de

 

Quelle und Foto: Sportbund Rhein-Kreis Neuss

30 Millionen Euro-Programm zur Digitalisierung von Sportorganisationen in Nordrhein-Westfalen

Das Land NRW hat für den Ausbau der Digitalisierung das Förderprogramm „Digitalisierung von Sportorganisationen“ aufgelegt.

Mit einer Förderung von 30 Millionen Euro aus dem Programm REACT-EU der Europäischen Union startet die Landesregierung eine
Digitalisierungsoffensive für den Breitensport. Die Mittel sollen genutzt werden, um die vorhandene digitale Infrastruktur der gemeinnützigen
Sportorganisationen auszubauen, die ehrenamtlichen Strukturen zu stärken und die Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Sport
weiter zu verbessern.

Aufgrund der Mitgliedsvereinsanzahl stehen dem Rhein-Kreis Neuss 450.000 EUR zur Weitergabe an die Mitgliedsvereine zur Verfügung.

Interessierte Dormagener Sportvereine können ab dem 1. Februar 2023 ihre Anträge an den Sportbund Rhein-Kreis Neuss (KSB) richten.
Hierfür nutzen Sie bitte folgende Mailadresse, die dafür eingerichtet wird: foerderung@ksbneuss.de

Diese Mailadresse kann auch für Fragestellungen genutzt werden.

Der Bewerbungszeitraum läuft vom 27.01. bis zum 10.03.2023.

Der KSB wird die fertigen Infos inkl. des Bewerbungsformulars den Vereinen per Mail zukommen lassen. Sollte sich im Laufe des Februars abzeichnen, dass es zu einer deutlichen Überschreitung der verfügbaren Mittel kommt, wird kurzfristig eine unabhängige Jury einberufen, die transparent über die Mittelvergabe entscheidet.

Die Pressemitteilung des Landes NRW finden sie hier

Weitere Infos des Land NRW zum Förderprogramm finden Sie hier

Sehr gute Informationen hat der Landessportbund NRW zum Förderprogramm zusammengetragen.
Diese findet ihr hier: https://www.lsb.nrw/digitalfoerderung

 

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