Aktuelles Corona Update des LSB vom 20.05.2020

20.05.2020 · Allgemein, Verbände

Liebe Vereinsvertreter*innen,

hier das aktuelle Update des LSB


es gibt erneut eine Aktualisierung der Coronaschutzverordnung und der Coronabetreuungsverordnung (Links siehe unten):

Vereinssport in Schulsporthallen ist jetzt ausdrücklich erlaubt!

Wichtigste Nachricht: Der Widerspruch zwischen beiden Verordnungen hinsichtlich der Nutzung von Schulsporthallen durch Sportvereine ist eindeutig und zugunsten des Vereinssports aufgelöst! In der ab heute gültigen CoronaBetrVO heißt es in §1 (4):

Soweit unterrichtliche Belange dem nicht entgegenstehen, ist darüber hinaus ein Betreten der Schule zu anderen als zu schulischen Zwecken zulässig, wenn es der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge zu dienen bestimmt ist (insbesondere gemäß § 7 Absatz 4 der Coronaschutzverordnung zulässige außerschulische Bildungsangebote, gemäß § 9 Absatz 4 zulässiger Sportbetrieb sowie gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 der Coronaschutzverordnung zulässige Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl und Blutspendetermine). Unterrichtliche Belange stehen solchen Nutzungen auch dann entgegen, wenn die zusätzlich erforderlichen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nicht sichergestellt sind. Auch bei diesen Veranstaltungen sind die Infektionsschutzmaßgaben nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 sowie der Hygieneplan der Schule zu beachten.

Der Städtetag und der Städte- und Gemeindebund haben ihre Mitglieder bereits entsprechend informiert, der Städte- und Gemeindebund leider verbunden mit der Behauptung, „in Abstimmung mit dem Landessportbund werde eine Öffnung bis spätestens Ende des Monats empfohlen“. Eine solche Abstimmung gibt es nicht! Leider ist die o. g. Klarstellung in der CoronaBetrVO unverändert keine Garantie dafür, dass (Schulsport-) Hallen auch tatsächlich für den Vereinssport geöffnet werden. Das liegt z. B. daran, dass es nach wie vor weit auseinandergehende Auffassungen dazu gibt, in welchem Umfang und in welcher Frequenz Hygienemaßnahmen durchzuführen sind. Die Entscheidung hierüber obliegt letztlich dem einzelnen Träger.

Wir warnen einerseits vor pauschaler Kritik an etwaigen Nichtöffnungen durch Kommunen, weil die Umsetzung einer verantwortlichen Öffnung von Sportstätten natürlich nicht trivial ist, ebenso wenig wie ein von den Vereinen zu organisierender verantwortlicher Sportbetrieb. Auf der anderen Seite empfehlen wir aber auch dringend, dass die Stadt- und Kreissportbünde pauschale Schließungsbeschlüsse („alle Hallen im Kreis bleiben bis zum Ende der Sommerferien geschlossen“) kritisch hinterfragen und offensiv auf die Bedarfe der Vereine und ihrer Mitglieder hinweisen!

Freibadöffnung

Die Bedingungen für die Öffnungen von Freibädern haben wir Ihnen bereits mit unserem 12. Coronaupdate zugesandt. Sie gelten ab heute. In den entsprechen Hygiene- und Infektionsschutzstandards (siehe auch Ziff. VIII der Anlage zur CoronaSchVO) ist jetzt noch klargestellt, dass dies auch für Naturbäder und ähnliche Einrichtungen gilt.

Weitere Lockerungen ab 30. Mai

Zum 30. Mai erwarten wir die Umsetzung der vorerst letzten Stufe der Lockerungen für den Sportbetrieb. Unter anderem wird es dort um die Zulassung oder Nichtzulassung von Wettkampfbetrieb, Sportarten mit Körperkontakt und die Öffnung von Hallenbädern gehen. Natürlich werden wir Sie hierzu unverzüglich informieren. Unabhängig von den Ergebnissen stellen wir fest, dass sich bereits heute die deutliche Mehrzahl der Fachverbände (insbesondere in Team- und Kampfsportarten) entschieden hat, bis zu den Sommerferien keinen Wettkampfbetrieb mehr aufzunehmen. Wir halten dies, vor allem mit Blick auf die Verletzungsprophylaxe nach der der langen Trainingspause, für eine gute Entscheidung (auch hier kann und wird es natürlich Ausnahmen geben). Auch hinsichtlich des Trainings hat z. B. ein Kampfsportverband angekündigt, die erwarteten Lockerungen ab 30. Mai nur bedingt in Anspruch nehmen zu wollen und sich – eine entsprechende Zulassung von Kampfsport ab 30. Mai vorausgesetzt – bis zu den Sommerferien auf Training mit festen Partner*innen zu beschränken. Dies ist ein weiteres Beispiel für die jetzt individuell zu treffenden Entscheidungen.

Quelle: LSB-NRW

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