Liebe Vereinsvertreter*innen,
hier ein UPDATE zu den geplanten Fördermaßnahmen von Bund und Land:
1. Sportstättenförderung
Unverändert beschäftigt uns alle das Thema Sportstättenförderung. Die Bundesmittel für die Förderung von Sportstätten in Deutschland sollen ab 2026 (vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments) von bislang 333 Millionen Euro auf 666 Millionen Euro verdoppelt und darüber hinaus um eine Förderung von 250 Millionen Euro für die Sanierung von Schwimmbädern ergänzt werden. Zusammen mit den bereits beschlossenen Fördermitteln des Landes NRW würde damit eine historisch gute Förderkulisse für die Sanierung der Sportinfrastruktur entstehen.
Entscheidend bleibt, dass die Kommunen,
– erstens Anträge für die zur Verfügung stehenden Bundesmittel stellen bzw. die Anträge für Landesmittel vorzubereiten und
– zweitens die ihnen vom Land zufließenden Pauschalmittel aus dem Sondervermögen anteilig auch für die Sportinfrastruktur einsetzen.
Die Kulisse der Fördermöglichkeiten ist komplex. Wir haben daher die verschiedenen Förderlinien und Links zu den jeweiligen Sachständen in einem Schaubild (siehe Anhang) für Sie zusammengefasst. Hierzu folgende Informationen:
a. Sportstättenförderprogramm in NRW
Gemäß Kabinettsbeschluss der Landesregierung sind im Entwurf des Haushaltsgesetzes 2026 des Landes NRW 600 Millionen Euro für ein neues Programm zur Sportstättenförderung verankert. Diese gliedern sich in jeweils 200 Millionen Euro für Investitionen in die
– Sportinfrastruktur von Vereinen
– kommunale Sportinfrastruktur und die
– kommunale Schwimmbadinfrastruktur.
Eine entsprechende Förderrichtlinie für das Antrags- und Vergabeverfahren ist derzeit in Arbeit und soll im 1. Quartal 2026 vorliegen.
b. Förderaufruf des Bundesbauministeriums (Sanierung kommunaler Sportstätten, kurz: SKS)
Das Portal zur Einreichung der Fördervorhaben ist für die Kommunen seit dem 10.11.2025 geöffnet.
c. Sondervermögen für die Kommunen in NRW
Hier sind alle Akteure im Verbundsystem unverändert gefragt, gemeinsam auf den anteiligen Einsatz der pauschalen Mittel (10 Mrd. Euro), die die Kommunen aus dem Sondervermögen des Bundes über das Land erhalten, für die Sportstätteninfrastruktur hinzuwirken.
Eine schematische Übersicht der Fördermittel finden Sie hier