Update zu Corona des LSB

19.04.2020 · Allgemein, Verbände

Liebe Vereinsvertreter*innen,

hier das aktuelle Update des LSB


Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen*innen in den Fachverbänden und Bünden,

sehr spät melden wir uns mit dem wöchentlichen Corona-Update bei Ihnen. Das liegt daran, dass es zu Punkt 2 unseres heutigen Schreibens bundesweit noch bis zum heutigen Abend
kontroverse Diskussionen gab, über deren vorläufigen Ausgang wir Sie informieren wollten.
Zunächst aber wichtige Nachrichten zum Soforthilfeprogramm des Landes, das wir vergangenen Woche angekündigt hatten.

1. Soforthilfeprogramm steht auch den Mitgliedsorganisationen des Landessportbundes zur Verfügung!

Das 10-Millionen-Euro Soforthilfeprogramm, erreichbar über das Förderportal des Landessportbundes unter https://foerderportal.lsb-nrw.de/startseite ist am vergangenen Mittwoch (15.04.2020) planmäßig gestartet. Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 60 Prozent des nachgewiesenen Fehlbedarfs.
Die Höchstförderung beträgt 50.000,- Euro. Bislang sind 170 Anträge mit einem Fördervolumen von knapp 1,2 Millionen Euro gestellt worden.
Die Staatskanzlei hat gestern entschieden, dass dieses Programm auch Bünden und Verbänden offen stehen soll.
Antragsberechtig sind damit auch

– Stadt- und Kreissportbünde,
– Stadt- und Gemeindessportverbände,
– Dachverbände mit ihren Landesteilverbänden sowie Fachverbände als Mitgliedsorganisation des LSB (nicht aber Bezirke, Gaue etc.)

Anträge sind jedoch nicht über das Förderportal zu stellen! Wir werden Ihnen am kommenden Montag eine beschreibbare Datei zur Verfügung stellen, mit der Sie etwaige Anträge per Mail an uns richten können.

Bitte beachten Sie: Für Anträge von Bünden und Verbänden gelten die gleichen Antragsbedingungen wie für Sportvereine. Das heißt unter anderem: Bedingung für die Gewährung der Soforthilfe ist ein durch die Corona-Pandemie verursachter Liquiditätsengpass, der zu einer Existenzgefährdung der Organisation in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit führen könnte.

2. Wiederaufnahme des Sportbetriebs

Sicher haben auch Sie mit Spannung die Entscheidungen der Bundesregierung und der Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Mittwoch verfolgt. Und wahrscheinlich waren
auch Sie etwas enttäuscht, dass es keine Silbe zur weiteren Entwicklung im organisierten Sport gegeben hat, übrigens ebenso wenig zu anderen wichtigen zivilgesellschaftlichen Bereichen, man denke an Musikvereine u. a. Wir hatten unsere Staatskanzlei dringlich aufgefordert, den Sport bei der Diskussion um die verantwortungsvolle Rücknahme von Beschränkungen mitzudenken und wir haben als Landessportbund NRW auch darüber hinaus massiv die Stimme erhoben. Aber NRW stand diesbezüglich laut Auskunft unserer Sport-Staatssekretärin – mit der wir in dieser Sache erneut vollständig einig waren – am vergangenen Mittwoch wohl ziemlich alleine da.
Nun gilt es, den nächsten Anlauf für den 30.04.2020 zu nehmen, wenn Bundesregierung und Länder erneut zusammenkommen, um über die Zeit ab dem 04.05.2020 zu entscheiden.
Zusammen mit anderen Landessportbünden haben wir gestern und heute darauf hingewirkt, dass der DOSB hierzu einen starken Aufschlag macht, den wir dann seitens der Länder flankieren können. Und diesen Aufschlag wird es nun auch geben. Grundgedanke ist:

– Der notwendige Gesundheitsschutz steht weiter an erster Stelle.
– Dieser wird durch Leitplanken des DOSB beschrieben.
– Die Spitzenverbände beschreiben, wie ihre Sportarten innerhalb dieser Leitplanken ihren Betrieb gestuft wieder aufnehmen können.

Dafür gibt es folgenden Zeitplan:

– Die Leitplanken stehen, siehe Anlage.
– Die Spitzenverbände sind zur Stellungnahme aufgefordert, siehe Anlage.
– Ab dem 23.04.2020 werden die Landessportbünde bei ihren Landesregierungen-für die Umsetzung der Ergebnisse in einen verlässlichen politischen Rahmen werben, konkret wird insbesondere eine wenigstens teilweise Öffnung von Sportstätten benötigt.

– Anschließend müssen wir gemeinsam die Vereine bei der Umsetzung unterstützen.

Wir sind fest überzeugt davon, dass nur ein solcher gemeinsamer Weg erfolgversprechend ist. Wenn einzelne Sportarten versuchen, für sich Sonderregelungen vor anderen Sportarten zu erwirken, wird das den organisierten Sport insgesamt schwächen. Wir haben eine große Chance, der Politik ein gebündeltes Angebot zu machen: Mit unseren Vereinen und ihren Übungsleiter*innen und Trainer*innen sind wir in der Lage, die Einhaltung der notwendigen Regeln und Schutzmaßnahmen bei der Durchführung des Sportbetriebs vor Ort sicher zu stellen.
Bitte helfen Sie mit, diesen Gedanken weiter und mit zu tragen, damit wir ab dem 04.05.2020 zu einem verantwortungsvollen, schrittweisen Wiedereinstieg in den Sportbetrieb der Vereine finden können. Wir werden dabei akzeptieren müssen, dass die Möglichkeiten für einen solchen Einstieg nicht für jede Sportart und -disziplin gleich gut sind. Aber wichtig ist, dass es einen Anfang gibt!

Das Original-Anschreiben des LSB finden Sie hier

Der Sport-Verband Dormagen hat auf seiner Internetpräsenz alle aktuellen Informationen unter dem Menüpunkt „Aktuelles zu Corona“ abgelegt.

Quelle: LSB

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